Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. (74)

76- Unteroffizierschule und 
offiziervorschule 
77ä8Garnisonlazarett 
78 Bezirkskommando 
79 Truppenübungsplatz 
  
65ezirkskommando 
Unter- 
  
  
  
  
unter A 
Marienberg- 
Flöha · 
Königshrück23.Div. - 
unter B 
Auerbach 
  
  
der 
Utffzr.-Schule 
des 
Bez-Kdo. selbst 
der 
Kommandantur 
des 
Bez--Kdr selbst 
  
23. Div. 
  
Bezüglich der auf 
dem Tr.-U.-Pl. 
übenden Verbänd- 
des Beurlaubten: 
standes s. M. V. 
Bl. 1903 S. 31. 
Ebenda ist lfd. Nr. 53 (Unteroffizierschule usw.) und lfd. Nr. 63, Spalte 1 bis 7 zu streichen. 
Dresden, den 1 1. April 1908. 
Nr. 29. Bekanntmachung 
Kriegsministerium. 
Frhr. v. Hausen. 
Walde. 
wegen einer Anderung der Prüfungsordnung für ärzte; 
vom 10. April 1908. 
Nochdem der Bundesrat auf Grund des § 29 der Reichsgewerbeordnung beschlossen und 
der Reichskanzler am 30. März 1908 (S. 135 des Zentralblattes für das Deutsche 
Reich) bekannt gemacht hat, daß § 7 der Prüfungsordnung im dritten Absatze unter 
Ziffer 1 die Fassung 
1. nach Erlangung des Reifezeugnisses (§ 6 Absatz 1 und 2) einem dem medizinischen 
verwandten Universitätsstudium oder gleichwertigen Hochschulstudium gewidmet 
erhält, wird dies für das Königreich Sachsen im Anschlusse an die Verordnung vom
	        
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