Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1909. (75)

  
Nr. 
  
.....——— —. —ffl„ — — - 
Sachbetreff. 
  
von 
5% 
2. 
Gebühren 
Mindest= J Höchst- 
Betrag 
/ , 
Feststehender 
Betrag 
.4 . 
  
26. 
#“ 
– 
  
Vermögensverwaltungen (insbesondere Stiftungsmassen 
Für je 100. A Jahreserträgnis 
Reichsrechtliche Unfall= und Invaliden-Versicherungssachen. 
Tätigkeit als untere Verwaltungs= oder als Ortspolizei- 
behörde, insbesondere versicherungsrechtliche Unfallunter- 
suchungen (Gewerbe-Unfallversicherungsgesetz §§ 64 flg.), 
Tätigkeit im Rechtshilfeverfahren. 
(Hier werden nur, soweit reichsgesetzlich zulässig, 
entstandene Auslagen in Ansatz gebracht.) 
Vertretungsverhltnisse der Bergbautreibenden A. B. G. 
§ 8 Absatz 1, § 16; A. V. O. z. A. B. G. S#I flg.). 
a) Prüfung der Vertreterbestellung einschließlich etwaiger 
Aufforderung zu ihrer Vornahme und Anzeige 
5) Prüfung von Vertreterwahlen, einschließlich etwaiger 
Aufforderung zu ihrer Vorgahue und Anzeige 
!) Bestellung eines Offizialvertreters einschließlich ihrer 
nachmaligen Wiederaufhebung. . 
Akten, 
sonstige 
Vorlegung oder Zusendung von Schriftstücken, 
Rissen oder Karten, soweit nicht in der Sache 
Gebühren erhoben werden 
Wassersachen (A. B. G. 88 152 flg.: A. V. O. z. A. B. G. 
88 127 flg.). 
a) Einstweilige Überlassung durch den Bergbau er— 
schrotener Wasser zu nichtbergmännischen Zwecken 
b) Ausstellung von Nachträgen zu Uberlassungsurkunden 
J) Gänzliche oder teilweise Wiederanfhebung der Uber- 
lassung . 
d) Tätigkeit bei Aufgabe des Benutzuugsrechts 
e) Freierklärung durch den Bergbau erschrotener Wasser 
Jahlungserinnerungen 
a) wegen rückständiger Kosten und Strafen 
b) wegen rückständiger Grubenfeld= und Schurfsteuern 
sowie der den öffentlichen Abgaben gleichgestellten 
Forderungen 
1. bis zu 5.“ . 
2. über 5 bis zu 20.4 
3. über 20.4 für je volle 10.“ mehr je 10% 
mehr bi- zum Höchstbetrage von . 
  
50 
50 
  
50 
100 
10 
½ 
  
20 
20 
1 
 
	        
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