Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1909. (75)

— 578 — 
5. Zeichner beim Zentralbureau für Steuervermessung (Kap. 20). 
6. Technischer Gehilfe sfrüher technische Hilfskraft) des Vermessungsrevisors bei der General= 
kommission für Ablösungen und Gemeinheitsteilungen (Kap. 43). 
7. Museumsinspektor beim Kunstgewerbemuseum zu Dresden (Kap. 59). 
8. Zeichner (früher Hilfszeichner) beim Finanzministerium (Kap. 73). 
9. Amtsstraßenmeister, Zeichner bei der Straßen= und Wasserbauverwaltung (Kap. 79). 
(Die Einstellung der Amtsstraßenmeister in die Gruppe 17 a ist für den Fall der anderweiten 
Regelung ihrer Nebenbezüge vorbehalten.) 
Gruppe 16. 
2400 — 2600 — 2800 4. 
Aufrückung nach je 3 Jahren. 
1. Obersteiger (künftig wegfallend) beim Steinkohlenwerke (Kap. 9). 
2. Wachtmeister für das Gefangenhaus, Polizeiwachtmeister bei der Polizeidirektion zu Dresden 
(Kap. 48). 
Gruppe 17. 
a) 1800 — 2000 —2200 — 2400 — 2600 — 2800 — 3000 . 
Aufrückung nach je 3 Jahren. 
Dammeister, Strommeister, Hafenmeister, Flußmeister bei der Straßen= und Wasserbau- 
verwaltung (Kap. 79). 
(Die Aufnahme der Amtsstraßenmeister — siehe Gruppe 15 — in gegenwärtige Gruppe ist für 
den Fall der anderweiten Regelung ihrer Nebenbezüge vorbehalten.) 
b) 1800 — 2040 —2280 — 2520 —2760 — 3000 7. 
Aufrückung nach je 3 Jahren. 
1. Bahnmeister, Gasmeister und Telegraphenmeister II. Klasse bei den Staatseisenbahnen 
(Kap. 16). 
2. Technischer Beamter beim Elektrischen Prüfamte (Kap. 59b). 
ßc) 1800 — 2000 — 2200 —2100 — 2700 — 3000 7. 
Aufrückung dreimal nach je 2 Jahren und zweimal nach je 3 Jahren. 
Bureauassistenten. 
Buchhaltereiassistent bei der Porzellanmanufaktur (Kap. 8). 
Kommis bei den Hüttenwerken (Kap. 11). 
Münzschreiber (Kap. 15). 
Eisenbahnassistenten (früher Bureauassistenten, Stationsassistenten II. Klasse und I. Klassel, 
Stationsverwalter (früher Stationsverwalter II. Klasse und I. Klasser bei den Staatseisen- 
bahnen (Kap. 16). 
□S— d —
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.