Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1909. (75)

11. Nicht über 1500 7. 
Unterbeamte (Diener, Pförtner, Aufwärter, Aufseherin, Wirtschafterin, Waschvorgesetzte, 
Garderobier usw.) bei der Universität (Kap. 91). 
Zum Teil freie Station oder 360 = Entschädigung für Wohnung, Heizung und 
Beleuchtung, sowie Entschädigung für Beköstigung. 
12. 1500 bis 1800, im Durchschnitt 1650 7. 
Geistlicher Kommissar und Okonomischer Kommissar bei den Landesanstalten (Kap.70). 
13. 2000 7. 
Apothekenrevisoren (Kap. 56). 
14. 2200 74. 
Trichinenschauer in Bodenbach und Tetschen (Kap. 56). 
15. Im Durchschnitt 2300 . 
Superintendenten (Kap. 93). 
16. 1800 bis 2400, im Durchschnitt 2100 7. 
a) Nichtständige Lehrer bei den Gymnasien und Realgymnasien (Kap. 94). 
b) Nichtständige Lehrer und Lehrerinnen bei den Seminaren (Kap. 95). 
Freie Wohnung, Heizung und Beleuchtung. 
17. Nicht über 2600 4. 
Vermessungsreferendare beim Zentralbureau für Steuervermessung (Kap. 20). 
18. Nicht über 3000 4. 
Wissenschaftlich gebildete Administratoren, Oberassistenten und Assistenten (früher auch 
Bibliothekare, Kustoden) bei den akademischen Lehranstalten der Universität (Kap. 91). 
Zum Teil freie Station oder Entschädigung dafür, zum Teil freie Wohnung, Heizung 
und Beleuchtung oder nur freie Wohnung. 
19. 3000 74. 
a) Polizeiarzt bei der Polizeidirektion zu Dresden (Kap. 48). 
b) Pedelle bei der Universität (Kap. 91). 
Die Stellen sind beim Freiwerden in solche der Zusammenstellung A Gruppe 13 um- 
zuwandeln. 
ZC) Ständige Lehrer, die nicht Oberlehrer sind, bei den Gymnasien und Realgymnasien 
(Kap. 94). 
d) Ständige Lehrer mit akademischer Bildung, die nicht Oberlehrer sind, bei den 
Seminaren (Kap. 95). 
Zuc und d gilt der Gehaltssatz für die ersten 4 Dienstjahre nach Erlangung der Ständigkeit. 
20. 2100 bis 3300, im Durchschnitt 2700 4. 
Prosektoren, Technische Assistenten, Präparatoren bei der Universität (Kap. 91). 
Ein Prosektor freie Wohnung, Heizung und Beleuchtung.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.