Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1909. (75)

639 — 
Nr. 89. Bekanntmachung, 
die Eröffnung des Betriebes auf der Teilstrecke Löthain —Lommatzsch der 
schmalspurigen Nebeneisenbahn Wilsdruff — Döbeln betreffend; 
vom 29. November 1909. 
Das Finanzministerium hat beschlossen, 
die Teilstrecke Löthain — Lommatzsch der schmalspurigen Nebeneisenbahn Wils— 
druff — Döbeln 
am 1. Dezember 1909 
dem öffentlichen Verkehre zu übergeben. 
Dresden, den 29. November 1909. 
Finanzministerium. 
Dr. v. Rüger. 
Zipfel. 
Nr. 90. Bekanntmachung, 
die von den Bundesregierungen über die gegenseitige Anerkennung der 
Reifezeugnisse der höheren Schulen getroffene Vereinbarung betreffend; 
vom 2. Dezember 1909. 
Nochdem die Bundesregierungen über die gegenseitige Anerkennung der Reifezeugnisse 
der höheren Schulen an Stelle der in den Jahren 1874 und 1889 abgeschlossenen Verein- 
barungen eine neue Vereinbarung getroffen haben, wird diese nachstehend zur öffentlichen 
Kenntnis gebracht. — 
Dresden, am 2. Dezember 1909. 
Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts. 
Dr. Beck. 
Pickert. 
93“
	        
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