Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1909. (75)

— 675 — 
Beilage 1. 
Verhaltungsregeln 
für Dampflelssel-Heizer. 
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1. Bevor der Heizer den Dampfkessel anheizt, hat er sich davon zu überzeugen, daß 
sich im Kessel die erforderliche Wassermenge befindet. Ist dies nicht der Fall, so muß 
zunächst das fehlende Wasser eingeführt werden. 
2. Ferner hat der Heizer sich davon zu überzeugen, daß die Sicherheits-Vorrichtungen 
und Wasserstandszeiger in vorschriftsmäßigem Stande und insbesondere die Sicherheits- 
ventile nicht überlastet sind. Das Feuer ist allmählich zu verstärken. 
3. Während des Betriebes müssen die Wasserstandszeiger mit Hilfe ihrer Hähne und 
Ventile öfters probiert und vorhandene Schwimmer auf freies Spielen untersucht werden. 
Der Wasserspiegel im Glasrohr muß gut spielen. 
4. Das Manometer ist von Zeit zu Zeit darauf zu prüfen, ob sein Zeiger gut 
spielt und auf den Nullpunkt sich stellt, wenn es abgesperrt wird. 
5. Die Sicherheitsventile sind täglich einige Male durch Anheben zu lüften, wobei sie 
Dampf entweichen lassen müssen. Die Belastung der Ventile darf nicht vermehrt werden, 
auch wenn sie abblasen, bevor der höchste zulässige Dampfdruck erreicht ist. 
6. Die Sicherheitsventile sind vorsichtig zu lüften. Die am Kessel befindlichen Hähne 
und Ventile sind langsam zu öffnen. 
7. Die Speisevorrichtungen sind dauernd in vorschriftsmäßigem Stande zu erhalten 
und so zu benutzen, daß der Wasserstand im Kessel stets über der Marke bleibt, die den 
zulässig niedrigsten Stand bezeichnet. 
8. Kommen die Speisevorrichtungen während des Kesselbetriebs derart in Unordnung, 
daß der Kessel nicht mehr gespeist werden kann, und sinkt das Wasser trotz aller Be- 
mühungen des Heizers unter den zulässig tiefsten Stand, so ist die Heizung des Kessels 
zu unterbrechen und das Feuer vom Roste zu entfernen. 
9. Der für den Kessel genehmigte höchste Dampfdruck darf nicht überschritten werden. 
Steigt der Druck in unerwünschtem Maße, so ist der Kessel zu speisen und gleichzeitig der 
Zug zu vermindern. Wird hierdurch die Drucksteigerung nicht genügend verhindert, so muß 
die Heizung des Kessels unterbrochen werden.
	        
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