Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1909. (75)

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Beilage 2. 
über die 
dußere Untersuchung (Revision) einse: Dampfkessels. 
Der mit nachstehenden Angaben auf dem Fabrikschilde bezeichnete Dampfkessel: 
festgesetzte höchste Dampfspannung Atmosphären UÜberdruck, 
Name und Wohnort des Fabrikanten: 
laufende Fabriknummer: — 
Jahr der Anfertigung:= 
ist gemäß § der Verordnung vom 10. Dezember 1909, die polizeiliche Beaufsichtigung 
der Dampfkessel betreffend, von dem unterzeichneten technischen Beamten heute einer äußeren 
Untersuchung unterzogen worden. 
Hierbei wurde folgendes befunden: 
1909. 98
	        
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