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24. wegen einer Abänderung des Gesetzes über die Gymnasien, Realschulen und
Seminare, durch das Gesetz vom 24. Dezember 1908,
25. wegen Pensionserhöhungen für frühere Geistliche, Lehrer und ihre Hinterlassenen,
durch das Gesetz vom 24. Dezember 1908;
b) durch besonderes Dekret, in welchem Unsere Entschließungen
auf die Erklärungen und Anträge der getreuen Stände bereits
ergangen sind:
in betreff des Staatshaushalts-Etats auf die Jahre 1908 und 1909 nebst Er—
gänzungen durch das Dekret vom 5. Juni 1908, und
in betreff des ersten Nachtrags zu dem ordentlichen sowie zu dem außerordentlichen
Staatshaushalts--Etat auf die Finanzperiode 1908,09 nebst Ergänzung des ersten Nach-
trags zu dem ordentlichen Staatshaushalts-Etat auf diese Finanzperiode durch das Dekret
vom 18. Dezember 1908;
c) durch Entgegennahme der ständischen Erklärungen
und Anträge:
1. wegen des Rechenschaftsberichts auf die Jahre 1904 und 1905,
2. wegen des ersten und zweiten Nachtrags zu dem ordentlichen Staatshaushalts-Etat
auf die Finanzperiode 1906,07,
3. wegen des mittels Dekrets vom 5. Mai 1908 vorgelegten Entwurfs einer Be-
soldungsordnung,
4. wegen der mittels Dekrets vom 15. Oktober 1907 gegebenen Nachweisungen über
die Einnahmen und Ausgaben bei dem Domänenfonds in den Jahren 1905 und 1906.
B. Vorlagen an die getreuen Stände, rücksichtlich deren es Unserer
Entschließung noch bedarf.
Den ständischen Anträgen entsprechend werden zur Veröffentlichung gelangen:
das Gesetz, die Errichtung eines Amtsgerichts in Kötzschenbroda betreffend,
das Forst= und Feldstrafgesetz,
das Gesetz über statutarische Vorschriften der Universität Leipzig,
das Gesetz gegen die Verunstaltung von Stadt und Land,
das Wahlgesetz für die zweite Kammer der Ständeversammlung,
das Gesetz über die Gewährung der Entschädigung an die Mitglieder der Stände-
versammlung,
7. das Gesetz über die Fürsorgeerziehung,
JS. D —
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