Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1913. (79)

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VI. Marineverwaltung.)) 
a) Mittlere Beamte 
0, Rendanten, bei den Bekleidungs- 
Inspektoren IX ämtern, soweit sie nicht ausnahmsweise aus 
0 Rendanten,] bei den Verpflegungs-Beamten der Marine ergänzt werden, 
Inspektoren ämtern, 
0 Intendanturregistratoren ergänzen sich aus den Beamten des Werftregistratur- 
dienstes und aus den Stations= und Mobilmachungs-Registratoren, sowie 
aus den Registratoren der Hochseeflotte, der Inspektion des Bildungswesens 
der Marine und des Gouvernements in Kiautschou, 
Marine-Kriegsgerichtssekretäre, 
0 Garnisonverwaltungs-Direktoren, 
0 Garnisonverwaltungs-Oberinspektoren, 
Garnisonverwaltungs-Inspektoren, 
0 Wasserwerksinspektor beim marinefiskalischen Wasserwerk in Wilhelmshaven-Feld- 
hausen, 
0 Lazarettverwaltungs-Direktor, 
0 Lazarett--Oberinspektoren, soweit sie nicht aus anstellungsberechtigten 
Lazarett-Inspektoren, ehemaligen Sanitätsunteroffizieren der Marine 
Sanitätsdepot-Inspektoren, ergänzt werden??“), 
Bibliothekassistenten, 
*% Schiffsführer und Maschinisten der Werften, 
* Maschinisten des Betriebsdampfers der Schiffsartillerieschule in Sonderburg, 
* Maschinist des Torpedowerkstattdampfers in Friedrichsort, 
* Maschinisten der Lotsenfahrzeuge, 
* Maschinisten bei den elektrischen Leuchtfeueranlagen auf Wangeroog, 
* Schiffsführer, ! 
Maschinisten 
" Werftregistratoren, 
bei den Artillerie= und Minendepots, 
  
*) Die mit einem * bezeichneten Stellen sind solche, bei denen Unteroffiziere der Marine 
vor Unteroffizieren des Landheeres und der Schutztruppen zu berücksichtigen sind. (Ergänzt gemäß 
Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 26. September 1912.) 
**) Die Stellen, die den Militäranwärtern usw. vorbehalten, aber regelmäßig nur im Wege 
des Aufrückens oder der Beförderung zugänglich sind, sind mit einem o bezeichnet. 
***) Bewerber für Lazarett= und Sanitätsdepot--Inspektorenstellen müssen ihre Militärdienst- 
zeit in der Kaiserlichen Marine abgeleistet oder aber wenigstens die Ausbildung und Prüfung im 
Bereiche der Marine erledigt haben.
	        
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