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VI. Marineverwaltung.))
a) Mittlere Beamte
0, Rendanten, bei den Bekleidungs-
Inspektoren IX ämtern, soweit sie nicht ausnahmsweise aus
0 Rendanten,] bei den Verpflegungs-Beamten der Marine ergänzt werden,
Inspektoren ämtern,
0 Intendanturregistratoren ergänzen sich aus den Beamten des Werftregistratur-
dienstes und aus den Stations= und Mobilmachungs-Registratoren, sowie
aus den Registratoren der Hochseeflotte, der Inspektion des Bildungswesens
der Marine und des Gouvernements in Kiautschou,
Marine-Kriegsgerichtssekretäre,
0 Garnisonverwaltungs-Direktoren,
0 Garnisonverwaltungs-Oberinspektoren,
Garnisonverwaltungs-Inspektoren,
0 Wasserwerksinspektor beim marinefiskalischen Wasserwerk in Wilhelmshaven-Feld-
hausen,
0 Lazarettverwaltungs-Direktor,
0 Lazarett--Oberinspektoren, soweit sie nicht aus anstellungsberechtigten
Lazarett-Inspektoren, ehemaligen Sanitätsunteroffizieren der Marine
Sanitätsdepot-Inspektoren, ergänzt werden??“),
Bibliothekassistenten,
*% Schiffsführer und Maschinisten der Werften,
* Maschinisten des Betriebsdampfers der Schiffsartillerieschule in Sonderburg,
* Maschinist des Torpedowerkstattdampfers in Friedrichsort,
* Maschinisten der Lotsenfahrzeuge,
* Maschinisten bei den elektrischen Leuchtfeueranlagen auf Wangeroog,
* Schiffsführer, !
Maschinisten
" Werftregistratoren,
bei den Artillerie= und Minendepots,
*) Die mit einem * bezeichneten Stellen sind solche, bei denen Unteroffiziere der Marine
vor Unteroffizieren des Landheeres und der Schutztruppen zu berücksichtigen sind. (Ergänzt gemäß
Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 26. September 1912.)
**) Die Stellen, die den Militäranwärtern usw. vorbehalten, aber regelmäßig nur im Wege
des Aufrückens oder der Beförderung zugänglich sind, sind mit einem o bezeichnet.
***) Bewerber für Lazarett= und Sanitätsdepot--Inspektorenstellen müssen ihre Militärdienst-
zeit in der Kaiserlichen Marine abgeleistet oder aber wenigstens die Ausbildung und Prüfung im
Bereiche der Marine erledigt haben.