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b) vom Bezirke des Amtsgerichts Falkenstein:
Mulde mit den Ortsteilen Kottenheide und Muldenberg sowie der Häuser-
gruppe Tannenhaus,
der selbständige Gutsbezirk des Staatsforstreviers Tannenhaus;
T) vom Bezirke des Amtsgerichts Klingenthal:
der selbständige Gutsbezirk des Staatsforstreviers Kottenheide;
d) vom Bezirke des Amtsgerichts Markneukirchen:
Gunzen mit Bahnhof Zwotental;
e) vom Bezirke des Amtsgerichts Olsnitz:
Arnoldsgrün mit den Häusergruppen Spitzmühle und Wiedenberg,
Eschenbach,
Korna mit der Kornmühle,
Schilbach mit dem Ortsteile Birkenhäuser und der Erlmühle sowie dem
selbständigen Gutsbezirke Rittergut Schilbach,
Schöneck mit dem Ortsteile Pöhl, den Häusergruppen Bockmühlen, Hohen-
reuth und Klinger sowie der Haselmühle und der Muckenmühle.
Das Grundbuch für die Staatsforstreviere Kottenheide und Tannenhaus wird
bei dem Amtsgerichte Schöneck auch insoweit geführt, als Teile der Reviere zu
politischen Bezirken gehören, die diesem Amtsgerichte nicht zugewiesen werden. Die
übrige Gerichtsbarkeit über diese nicht exemten Revierteile verbleibt dem für den
politischen Bezirk, zu dem die Revierteile gehören, zuständigen Gerichte.
3.
Die bis zum 31. März 1914 bei den Amtsgerichten Adorf, Falkenstein, Klingen—
thal, Markneukirchen und Olsnitz anhängig gewordenen streitigen und nichtstreitigen
Rechtssachen, die, wenn das Amtsgericht Schöneck schon früher in Wirksamkeit getreten
wäre, bei diesem anhängig zu machen gewesen wären, sind vom 1. April 1914 an bei
dem Amtsgerichte Schöneck fortzustellen. Den Amtsgerichten Adorf, Falkenstein,
Klingenthal, Markneukirchen und Olsnitz verbleibt jedoch die Vollstreckung von Frei—
heitsstrafen jeder Art, die in den auf das Amtsgericht Schöneck übergehenden Sachen
auferlegt und bis zum 31. März 1914 angetreten sind.
4.
Das Amtsgericht Schöneck wird dem Landgerichte Plauen zugewiesen.
Dresden, den 24. Dezember 1913.
Ministerium der Justiz.
Dr. Nagel. Stock.