Contents: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuss Jüngerer Linie. Dreißigster Band. 1916-1919. (30)

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B. 
Zeugnis der Befähigung zur endgültigen Anstellung 
als Lehrer an Volksschulen. 
Dem Lehrer , geboren am 
in „ Religion, gegenwärtig Lehrer in , 
wird hierdurch bescheinigt, daß er die mit ihm am von dem 
zusländigen Prüfungsausschuß vorgenommene Prüsfung seiner Schularbeit und Weiterbildung 
bestanden hat. 
„den 
Der staatliche Prüfungsausschuß. 
Siegel. Unterschriften. 
Auf Grund des vorstehenden Zeugnisses wird dem Lehrer 
in die Befähigung zur endgültigen Austellung als Lehrer im 
Volksschuldienste hiermil zuerkannt. 
Gera, den 
Landesregierung der beiden Freistaaten Neuß.
	        
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