Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1905. (32)

Nr.  8.  41

werden,  infolge  Einlösung  oder  Heimfalls  derselben  eintreten,  oder  die  betreffende  Territorialregierung
  den  Betrieb  der  gedachten  Strecken  übernehmen,  ohne  das  Eigentum  derselben  zu
erwerben,  so  bleiben  dessen  ungeachtet  die  Bestimmungen  des  gegenwärtigen  Vertrages
unverändert  in  Kraft.

Artikel  XXV.

Gegenwärtiger  Vertrag  soll  beiderseitig  zur  Allerhöchsten  Genehmigung  vorgelegt  und
die  Auswechslung  der  darüber  auszufertigenden  Ratifikationsurkunden  baldtunlichst  in  München
bewirkt  werden.

Zur  Beglaubigung  dessen  haben  die  Bevollmächtigten  denselben  in  zwei  Ausfertigungen
unterzeichnet  und  besiegelt.

So  geschehen  zu  München  am  22.  November  1904.

gez.  Tlemens  Frhr.  v.  Podewils.  gez.  Theodor  Gf.  Bichy.
L.  S.  L.  S.

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Nr.  5822.

Bekanntmachung,  die  gemeinschaftlichen  Hinterlegungsstellen  in  Kirchheimbolanden,  Kusel,
Homburg  und  Pirmasens  betreffend.

Kl.  Staatsministerinm  der  Justiz.

Die  bei  den  Amtsgerichten  Kirchheimbolanden,  Kusel,  Homburg  und  Pirmasens
bestehenden  gemeinschaftlichen  Hinterlegungsstellen  werden  zum  Schlusse  des  Monats  Februar  1905
aufgehoben.  Bei  den  Amtsgerichten  Obermoschel,  Nockenhausen,  Lauterecken,  Wolfstein,
  Waldmohr,  Dahn  und  Waldfischbach  werden  zum  1.  März  1905  Hinterlegungsstellen
  errichtet;  die  Hinterlegungsstellen  bei  den  Amtsgerichten  Kirchheimbolanden,
Kusel,  Homburg  und  Pirmasens  sind  von  diesem  Zeitpunkt  an  auf  die  Bezirke  der
Amtsgerichte  beschränkt,  bei  denen  sie  errichtet  sind.

München,  den  10.  Februar  1905.

v.  Miltner.

 

Nr.  6006.

Bekanntmachung,  das  Hinterlegungswesen  in  Rosenheim  betreffend.
fl.  Staatsministerium  der  Justiz,  K.  Staatsministerium  der  Finanzen.

Auf  Grund  des  Art.  76  Abs.  3  des  Ausführungsgesetzes  zum  Gerichtsverfassungegesetz
und  des  §  46  der  Hinterlegungsordnung  vom  18.  Dezember  1899  wird  der  K.  Bank  die