Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1916. (82)

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a) Baugrund. 
Guter Baugrund (trocken und fest gelagert, von vorwiegend kieshaltiger 
Beschaffenheit)..... .... ...... ... 2,5—5,0 
Die Wahl höherer Pressungen als 4 kg/dem ist nur nach be- 
sonderem Nachweis auf Grund von Belastungsversuchen des 
betreffenden Baugrundes zulässig. 
kg/dem 
Feinsandiger Baugnnd .. ... 1,.5—2,5 
b) Holz 
Eichenholz auf Zug.. ........ 100—120 
-Druruck in der Faserrichtng 70—90 
— - rechtwinklig zur Faserrichtung. . . . . ... 30—50 
-Biegng 100—120 
Schub in der Faserrichtung 15—20 
— - rechtwinklig zur Faserrichtung 30—50 
Nadelholz auf gg 80—100 
Druuck in der Faserrichtunng 50—60 
— - rechtwinklig zur Faserrichtung. 20—30 
Biegung . . . . . . . . . ... 80—100 
Schub in der Faserrichtunng 10—15 
— kechtwinklig zur Faserrichng 20—30 
Stützen müssen mit 8 facher Sicherheit knicksicher sein und sind 
unter Annahme gelenkiger Lagerung der Enden mit E- 100000k/qem 
nach der Eulerschen Formel (J in cmé, P in t, ! in m) zu berechnen 
Imm = 80 P l2. 
Dasselbe gilt für gedrückte Fachwerkstäbe, die an beiden 
Knoten des berechneten Feldes gestoßen sind. Reicht dagegen ein 
gedrückter Fachwerkstab ohne Stoß über mehrere Felder, so genügt 
Imin = 64 P I:. 
c) Eisen. 
Walzeisenträger bis einschließlich 42,5 cm Höhe und genietete Träger 
auf Biegung... .... ... ... 1000—1200 
Walzeisenträger über 42,6 em Höhe auf Biegung . . . . . ... 800—1000 
Bei Trägern mit veränderlicher Belastung, deren Stützweite mehr 
als 7,0 m oder deren Höhe weniger als ½5 der Stützweite beträgt, 
darf die rechnerisch zu ermittelnde Durchbiegung ½%0 der Stütz-
	        
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