Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1916. (82)

Ort: 
  
1) Ehemänner 
haben ohne Rücksicht 
auf den ehelichen 
Güterstand auch das 
in Sachsen steuer- 
pflichtige Einkommen 
der Ehefrau mit an- 
zugeben, sofern nicht 
die Ehefrau nach § 3 
Absatz 2 des Ein- 
kommensteuergesetzes 
besonders zu be- 
steuern ist. 
2) Inhaber der 
elterlichen Gewalt 
haben das Einkom- 
men aus dem ihrer 
Nutznießung unter- 
liegenden Vermögen 
der Kinder mit an- 
zugeben. 
  
  
Brd. Vers. Listen-Nr. 
oder 
Straße und Haus-Nr.: 
Einliommens-Dellaration. 
Für die Einschätzung zur Einkommensteuer gebe ich mein — und meiner Ehefrau 1) — 
jährliches Einkommen — sowie das jährliche Einkommen aus dem meiner Nutznießung 
unterliegenden Vermögen meine Kinde 2) — folgendermaßen an?: 
a) aus Grundbesitz, namentlich Betrieb der Land= und Forstwirtschaft auf eigenen Grundstücken, Verpachtung 
von Grundstücken, Vermietung von Gebäuden oder Benubung derselben zur eigenen Wohnung (nach Abzug 
der Bewirtschaftungs-, Reparatur= und Unterbe ltungskosten) . . 
b) an Kapitalzinsen, Renten, Apanagen, Dividenden von Atien oder gupen * Ge schäftsanteilen bei Ge- 
sellschaften mit beschränkter Haftung, Auszügen und anderen Gerechtsamen, einschließlich des jährlichen 
Wertes von Naturalgefällen, soweit solche nicht zu den unter c bezeichneten Einkünften gehören. 
) an Gehalt, Remuneration, Wohnungsgeld, Pension, Wartegelo, Tantieme, Salör und Lohn aus amt- 
licher oder sonstiger Stellung, sowie aus gewerblichen und persönlichen Dienstverhältnissen, einschließlich 
des jährlichen Wertes der freien Kost und Wohnung und aller sonstigen Natural= und Nebenbezüge 
d) aus Handel, Gewerbe, überhaupt aus jeder selbstüändigen Erwerbstätigkeit, einschlieblich des Betriebs der 
Landwirtschaft auf fremden Grundstücken (nach Abzug der Betriebsunkosten) . .... 
zusammen 
  
Hiervon sind abzuziehen: Mart 
  
  
zusammen 
Mar# 
  
Mithin beträgt mein jährliches steuerpflichtiges Gesamteinkommen 
An Grunpstücken, 
meine Ehefrau —") gegenwärtig in Sachsen außerhalb meines untenbemerkten Wohnorts folgende: 
  
gewerblichen Betriebsstätten und Handeksnirderlassungen besitzen ich — und 
Ich bersichere hiermit, daß ich die obigen Angahen nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe. 
., am. 191 
(Volle Unterschrift:) 
6) Nicht Zutreffendes ist zu durchstreichen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.