Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1916. (82)

Ort: 
— 188 — 
Brd. Vers. Listen-Nr.: 
oder 
Straße u. Haus-Nr.: 
Ergänzungstteuer - Deklaration. 
Für die Einschätzung zur Ergänzungssteuer gebe ich mein — und meiner Ehefrau 1) — ergänzungssteuerpflich- 
tiges Vermögen — sowie das meiner Nutznießung unterliegende ergänzungssteuerpflichtige Vermögen meine 
Kinde 
  
1) Ehemänner haben 
ohne Rücksicht auf den ehe- 
lichen Güterstand auch das 
ergänzungssteuerpflichtige 
Vermögen der Ehefrau mit 
anzugeben, soweit es nicht 
nach §5 Absatz 1 des Ergän- 
zungssteuergesetzes beson- 
ders zu besteuern ist. 
2) Inhaber der elter- 
lichen Gewalt haben das 
ihrer Nutzuießung unter- 
liegende Vermögen der Kin- 
der mit anzugeben, soweit 
ces nicht einem von den Kin- 
dern betriebenen Gewerbe 
als Anlage= oder Betriebs- 
kapital dient. 
5) Kurshabende Wert- 
papiere (auch Aktien cc.) 
sind zum Börsenkurs anzu- 
setzen, Hypotheken= und 
andere Kapitalforderungen 
zum Nennwert. 
Polizen über Lebens-, 
Kapital= oder Renten- 
versicherungen kommen mit 
dem Betrag in Ansatz, für 
den die Versicherungsgesell- 
schaft die Polize zurückzu- 
kaufen verpflichtet sein 
würde. 
3. Sonstiges Kapitalvermögen 3), soweit es nicht unter Ziffer 2 
  
  
.2) — folgendermaßen an?: 
1. Grundvermögen, soweit es nicht von der Grundsteuer betroffen ist, insbesondere das Jagd- 
recht auf eigenen oder fremden Grundstücken; ferner Kohlenbergbaurechte und Abbaurechte, 
gleichviel ob auf Grund dieser Rechte ein Abbau stattfindet oder nicht; Kohlen, welche nicht 
Gegenstand eines Kohlenbergbaurechts sind, ingleichen sonstige Bodenbestandteile, welche nicht 
Gegenstand eines Abbaurechts sind, sofern sie gewerbsmäßig abgebaut werden . 
2. Dem Betriebe der Land= oder Forstwirtschaft oder eines Gewerbes dienendes Anlage= und 
Betriebskapital (mit Ausnahme der Grundftücke und Gebäude), mithin insbesondere 
Wasserkräfte, Wehre und andere Wasserbauten, Dampfkessel und Maschinen, Gerätschaften, 
Werkzeuge, Tiere und sonstige Betriebsmittel; Vorräte an Roh= und Hilfsstoffen, Brenn- 
materialien, zum Verkaufe bestimmten Waren; Vorräte an barem Gelde deutscher Währung, 
fremden Geldsorten, Banknoten, Kassenscheinen, Wechseln, Schuldverschreibungen und anderen 
Wertpapieren, Gold und Silber in Barren; Aktivaußenstände einschließlich der im Konto- 
korrent laufenden Guthaben; Patent= und andere Urheberrechte, Verlagsrechte und Real- 
gewerbeberechtigungen; bei dem Betriebe der Landwirtschaft sowohl das stehende Betriebs- 
kapital (totes und lebendes Inventar) als auch das umlaufende Betriebskapital — nach Abzug der 
Geschäftsschulden, soweit sie nicht in Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden, Reallasten, ein- 
getragenen Auszügen oder anderen dinglichen Grundstücksbelastungen bestehen — . 
fällt, insbesondere verzinsliche 
und unverzinsliche Kapitalforderungen sowie Wertpapiere jeder Art einschließlich des Wertes 
von Aktien oder Anteilscheinen, Kuxen, Geschäftsguthaben bei Genossenschaften, Geschäfts— 
anteilen und anderen Gesellschaftseinlagen; bares Geld deutscher Währung, fremde Geld- 
sorten, Banknoten und Kassenscheine mit Ausschluß der aus den laufenden Jahreseinnahmen 
vorhandenen Bestände, Gold und Silber in Barren, Patent= und andere Urheberrechte, 
Verlagsrechte, Kapitalwert der Rechte auf Apanagen, Renten, Leibrenten, Auszige 2c. (8 17 
Ziffer 3 unter d des Gesetzesesgs. . . .... 
zusammen 
  
Gemeiner Wert. 
Mark 
  
  
  
Zu beachten: 
Nicht abzuziehen sind: 
I. Hypotheken-, Grund= und Rentenschulden, Real- 
eingetragene Auszüge und andere dingliche 
lasten, 
Grundstücksbelastungen; 
II. die zur Bestreitung der laufenden Haushaltungs- 
kosten eingegangenen Verbindlichkeiten; 
III. der Kapitalwert von Renten oder Zuschüssen, 
die Kindern oder anderen Angehörigen ohne geldwerte 
Gegenleistung zur Bestreitung des Unterhalts gewährt 
werden. 
Hiervon sind abzuziehen: Mart 
a) an Kapitalschulden 
b) an Kapitalwert der von mir zu entrichtenden Apa- 
nagen, Renten, Leibrenten 2c. 7 21 Bisfer 2 des 
Gesetzes) .. 
soweit diese Verbindlichkeiten nicht schon unter gr. 2 
  
in Abzug gelangt sind. 
  
zusammen 
  
  
  
Mithin beträgt mein ergänzungssteuerpflichtiges Vermögen 
Ich versichere hiermit, daß ich die obigen Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe. 
. am.. 191 
(Volle Unterschrift: 
*) Nicht Zutreffendes ist zu durchstreichen. 
 
	        
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