Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1917. (83)

— 183 — 
Anlage 2. 
Gebühren für die Nacheichung. 
Für Längen= und Dickenmaße von 1m und weniger 
é", mehr als 1 bis 2 m 
V 
K 
K 
u 
n 
Präzisionsmaßstäbe . . . .. 
Flüssigkeitsmaße von /11 und 
. 0,51 
-2 2m . . .... 
weniger 
= 1,2 und 51 
= 10 und 2 
", mehr als 
0 1 
20 1. . . .. 
Meßwerkzeuge für Flüssigkeiten und Milchmaße 
von 51 und weniger . .. 
= mehr als 5 bis 201 
— - 2201 . . . . .. 
zylindrische Hohlmaße für trockene Gegenstände 
von 0,51 und weniger 
-11.................... 
-21.................... 
-51.................... 
10 1, 201 und ¼ hl 
50 1. 
— 100000110. 
Meßwerkzeuge für trockene Gegenstände, und zwar: 
Kastenmaße. . . . . . ... 
Lösch= und Ladegefae . . ... 
Förderwagen und Fördergefäße, soweit sie im öffentlichen Ver— 
kehre verwendet werden 
Rahmen= und Aufsetzmaße 
Kumtmaße.. ...... . . . . . ... 
Meßrahmen für Brennholz 
§ §6#666§¾##6§°#### 
10 
20 
30 
50 
05 
10 
15 
40 
80 
30 
50 
70 
05 
10 
15 
20 
30 
50 
75 
25 
40 
40 
40 
40 
20