— VIII —
Ausstellung. Ausgabe.
Tag
der
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Inhalt.
Stück.
Nr.
Seite.
1.
#
26. Nov.
10.—
11.
13.
Nov.
Nov.
Nov.
.Nov.
.Nov.
.Nov.
Nov.
2. Nov.
15.
Nov.
Nov.
Nov.
.Nov.
Nov.
Dez.
Gesetz über den Haushaltsplan des staatlichen Elektrizitäts-
unternehmens auf die Jahre 1916 und 1917 und
die Aufnahme einer Staatsanleihe für dieses
Unternehmen
Verordnung des Ministeriums der Justiz zur Anderung
des § 18 der Verordnung vom 12. Dezember 1900, die
Feststellung des Wertes von Grundstücken zum
Zwecke mündelmäßiger Beleihung betr.
Bekanntmachung des Evangelisch-lutherischen Landeskonsi-
storiums, die Umbezirkung der Kirchgemeinde
Bühlau aus der Ephorie Nadeberg in die e Ephorie
Dresden II betr.
Verordnung des Ministeriums des Innern, die am 5. De—
zember 1917 vorzunehmende Volkszählung betr.
Verordnung des Finanzministeriums zum weiteren Voll—
zuge des Reichsgesetzes über oie Besteuerung des
Personen= und Güterverkehrs vom 8. April 1917
(R.-G.-Bl. S. 329) und der vom Bundesrate dazu in
Ansehung der Besteuerung des Güterverkehrs er-
lassenen Ausführungsbestimmungen (Zentralblatt für
das Deutsche Reich S. 288)
Verordnung der Ministerien des Innern und der Justiz,
eine Ausnahme von der Verordnung zur Ausführung
des § 126 des Reichsgesetzes über die Angelegen-
heiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit betr.
Verordnung des Finanzministeriums zum weiteren Voll-
zuge des Warenumsatzstempelgesetzes
Verordnung der Ministerien des Innern und der zinanzen
über einige Abänderungen der Ausführungsverordnung 6
zum Gesetz über die Landeskulturrentenbank
Verordnung des Ministeriums der Justiz über die Ver-
tretung der Notare .
Gesetz, die vorläufige Erhebung der Steuern und Ab-
gaben im Jahre 1918 betr. .
Allerhöchste Verordnung, eine Ernennung für die Erste
Kammer der Ständeversammlung betr.
Verordnung des Ministeriums des Innern über Krank—
heitserreger .
Verordnung des Ministeriums des Innern zur Ausführung
der Maß= und Gewichtsordnung vom 30. Mai
1908 (R.-G.-Bl. S. 349)
Bekanntmachung des Finanzministeriums über die Zu-
sammensetzung des Landtagsausschusses zu Ver-
waltung der Staatsschulden .......
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(mit
Anll.)
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1%