Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1918. (84)

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Gruppe 11 1. 
Es wird geändert: 
bei Ziffer 2 und in der Bemerkung dazu: „Gendarmen“ in: „Gendarmerie-Wacht- 
meister“; # 
bei Ziffer 31: „Gendarmen" in: „Polizeiwachtmeister". 
Gruppe 13. 
Vor Ziffer 1 wird eingeschaltet: 
„la. Haus= und Bauaufseher für das alte Landhaus und die hinzugeschlagenen 
Grundstücke (Kap. 2)." 
Gruppe 14. 
Bei Ziffer 7 wird „Lokalgestütsaufseher“ geändert in: „Gestütsaufseher“. 
Gruppe 15. 
Zwischen den Ziffern 3 und 4 wird eingeschaltet: 
„Za. Zeichner bei den staatlichen Braunkohlenwerken (Kap. 12)“. 
Geändert wird: 
bei Ziffer 5: „Zentralbureau für Steuervermessung“ in: „Landesvermessungsamte“; 
bei Ziffer 6: „Vermessungsrevisors bei der Generalkommission für Ablösungen und 
Gemeinheitsteilungen“ in: „Vermessungsprüfers beim Landesamte für 
Grundstückszusammenlegungen“. 
Aufgenommen wird: 
„10. Zeichner bei der Direktion der staatlichen Elektrizitätswerke“. 
Gruppe 17a. 
Vor Ziffer 1 wird eingeschaltet: 
„1a. Technische Hilfsbeamte bei der Gewerbeaufsicht (Kap. 64)“. 
Gruppe 17e. 
Geändert wird: 
bei Ziffer 5: „Zentralbureau für Steuervermessung"“ in: „Landesvermessungsamt"“; 
bei Ziffer 10: „Hausinspektors“ in: „Hausverwalters“ 
bei Ziffer 12: „Kustos der Bibliothek“ in: „Bücherwart bei“. 
Ziffer 8 erhält folgende Fassung: 
„Aktuare beim Justizministerium, beim Oberlandesgerichte, bei den Land- 
gerichten, Amtsgerichten, Staatsanwaltschaften und Gefangenanstalten 
(Kap. 38, 39 und 40).“
	        
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