Erstes Kapitel.
Allgemeine Erörterungen.
$1.
Nullifikation und Sezession in Nordamerika.
Als die Konvention zu Philadelphia im Jahre 1787 in die
Berathung über die Verfassung der Vereinigten Staaten von
Amerika eintrat, machte der Virginia-Plan des Governor Ran-
dolph den Vorschlag, die Annahme der Verfassung nicht blos
von der Zustimmung der Legislaturen der einzelnen Staaten,
sondern von der Genehmigung besonderer, von dem Volke zu
diesem Zwecke gewählter Repräsentiv- Versammlungen ab-
hängig zu machen. Allerdings traf der Vorschlag auf den
Widerstand der kleinern Staaten: Connecticut, Neu-York,
Neu-Jersey, Delaware und Maryland, welche die Souveränetät
der Einzelstaaten am lautesten vertheidigten, aber er fand:
schliesslich eine fast einstimmige Annahme der Konvention.
Der erste „Abzug“ der Verfassung durch das Detailkomite for-
mulirte die entsprechende Bestimmung im 22. Artikel. Bei der
schliesslichen Revision des Textes jedoch stellte man im jetzigen
Artikel VII. lediglich die Zahl der Staaten fest, deren Ratifika-
tion das in das Leben Treten der Verfassung bedingen sollte.
Die angenommene Form desRatifikationsverfahrens legte man
in einer gleichzeitig mit der Unterzeichnung des Verfassungs-
entwurfes am 17. September 1787 gefassten Resolution nieder:
„dass die vorstehende Verfassung dem Kongress der Ver-
einigten Staaten vorgelegt werden soll und dass es die Meinung
A. Haerel, Studien I. ı