Object: Das Völkerrecht.

83. Geschichte des Völkerrechts. 27 
halten, muß die hier gelegenen Festungen schleifen, sich der See- 
gesetzgebung Österreichs anschließen, dessen Seepolizei dulden und 
Österreich-Ungarn das Durchzugsrecht durch dieses Gebiet ge- 
statten. Serbien und Rumänien, bis dahin halbsouveräne 
Staaten unter türkischer Oberherrlichkeit, wurden jetzt in ihrer 
Selbständigkeit anerkannt. Sie übernahmen einen entsprechenden 
Teil der türkischen Staatsschuld und verpflichteten sich, die volle 
Gleichstellung aller Religionen und Konfessionen durchzuführen. 
Die Frage der konsularischen Gerichtsbarkeit wurde spätern Ver- 
einbarungen vorbehalten. 
Der Vertrag befaßte sich ferner mit der Donauschiffahrt (unten 
$ 27 1I), regelte die russischen Erwerbungen in Kleinasien und ver- 
pflichtete in dem Art. 61 die Türkei, für die Sicherheit der Ar- 
menier gegen Tscherkessen und Kurden zu sorgen. Art. 62 ist 
der Durchführung der religiösen Freiheit in der Türkei und dem 
Schutzrecht der christlichen Mächte über ihre Angehörigen gewidmet. 
Im großen und ganzen haben die auf die orientalische Frage 
bezüglichen Abmachungen der Mächte hingereicht, um den Frieden 
zu bewahren, trotz der Eifersucht nicht nur der Großmächte, sondern 
vor allem der in buntem Gewirr die Balkanhalbinsel bewohnenden 
Nationalitäten. Auch während des Aufstandes von Kreta und des 
griechisch-türkischen Krieges von 1897 erhielt sich, wenigstens 
äußerlich, die Einigkeit der Mächte, obwohl (März 1898) Deutsch- 
land und Österreich-Ungarn aus dem europäischen Konzert sich 
zurückzogen; durch den Friedensschluß (Präliminarfriede vom 
18. September 1897, definitiver Friede vom 14. Dezember 1897) 
wurde die Integrität der Türkei gewahrt, während die griechische 
Finanzverwaltung unter die Kontrolle der Großmächte kam; Kreta 
erhielt in der Verfassung vom April 1899 die Stellung eines halb- 
souveränen Staates unter türkischer Oberhoheit.” Durch das öster- 
—TIMR G.2.s. XXVIIL 630, XXX 26. — De Stieglitz, L’ile de 
Cröte, le blocus pacifique et le plebiscite international. 1899. Streit, 
R.G. IV 61, 446; VI1 5, 303; X 222, 345. Couturier, La situation de 
la Cröte au point de vue du droit international. 1900.
	        
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