Einleitung. 3
folgtem Tode regierten zunächst seine sieben Söhne ge-
meinsam; dann fanden Teilungen statt, demzufolge Amt
und Stadt Eisenberg und Ronneburg und Amt und Stadt
Roda an den Herzog Christian zu Eisenberg, Amt und
Stadt Altenburg mit Schmölln und Lucka und Amt
Leuchtenburg und Orlamünde mit Kahla an den ältesten
Sohn Ernsts des Frommen, Herzog Friedrich zu Gotha,
fielen und damit bei Gotha verblieben. Mit dem Tode
des Herzogs Christian zu Eisenberg (1707) starb die
Eisenbergische Linie aus; ihre Gebietsteile fielen an Gotha.
Mit dem Tode Friedrich Wilhelms IV. (f 11. Februar 1821)
starb auch die Gotha-Altenburgische Linie aus, Bis dahin
war Altenburg als ein besonderes Land mit Gotha
vereinigt; Verfassung und Staatsverwaltung — aus-
genommen die Person des Regenten, der Fürstliche Ge-
heimerat und die Militärangelegenheiten — waren völlig
getrennt.
Über die Nachfolge in Gotha-Altenburg kam es nun-
mehr unter den drei Linien Meiningen, Hildburghausen
und Koburg-Saalfeld — die übrigen Linien waren aus-
gestorben — zu Streitigkeiten. Nach einer kurzen ge-
meinsamen Regierung der drei beteiligten Häuser wurde
durch Vermittlung des Königs Friedrich August zu
Sachsen der Teilungsvertrag vom 12./15. November 1826
geschlossen, durch den Altenburg der Linie Sachsen-
Hildburghausen gegen Abtretung von Hildburghausen an
Sachsen-Meiningen und Gotha der Koburger Linie zu-
geteilt wurden. Mittels Patentes vom 15. November 1826
wurde Altenburg von Sachsen-Hildburghausen in Besitz
genommen.
Der Gründer der neuen Altenburger Linie war
Friedrich. Ihm folgte im Jahre 1834 in der Regierung
sein Sohn Joseph. Dieser entsagte im Jahre 1843 der
Regierung zugunsten seines Bruders Georg. Nach dessen
Tode kam am 3. August 1853 der älteste Sohn Georgs,
Herzog Ernst, zur Regierung. Er starb am 7. Februar 1908.
Sein Nachfolger in der Regierung ist der Sohn seines
verstorbenen Bruders Moritz, Herzog Ernst II.
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