Full text: Das Staats- und Verwaltungsrecht des Herzogtums Sachsen-Altenburg.

Einleitung. 3 
folgtem Tode regierten zunächst seine sieben Söhne ge- 
meinsam; dann fanden Teilungen statt, demzufolge Amt 
und Stadt Eisenberg und Ronneburg und Amt und Stadt 
Roda an den Herzog Christian zu Eisenberg, Amt und 
Stadt Altenburg mit Schmölln und Lucka und Amt 
Leuchtenburg und Orlamünde mit Kahla an den ältesten 
Sohn Ernsts des Frommen, Herzog Friedrich zu Gotha, 
fielen und damit bei Gotha verblieben. Mit dem Tode 
des Herzogs Christian zu Eisenberg (1707) starb die 
Eisenbergische Linie aus; ihre Gebietsteile fielen an Gotha. 
Mit dem Tode Friedrich Wilhelms IV. (f 11. Februar 1821) 
starb auch die Gotha-Altenburgische Linie aus, Bis dahin 
war Altenburg als ein besonderes Land mit Gotha 
vereinigt; Verfassung und Staatsverwaltung — aus- 
genommen die Person des Regenten, der Fürstliche Ge- 
heimerat und die Militärangelegenheiten — waren völlig 
getrennt. 
Über die Nachfolge in Gotha-Altenburg kam es nun- 
mehr unter den drei Linien Meiningen, Hildburghausen 
und Koburg-Saalfeld — die übrigen Linien waren aus- 
gestorben — zu Streitigkeiten. Nach einer kurzen ge- 
meinsamen Regierung der drei beteiligten Häuser wurde 
durch Vermittlung des Königs Friedrich August zu 
Sachsen der Teilungsvertrag vom 12./15. November 1826 
geschlossen, durch den Altenburg der Linie Sachsen- 
Hildburghausen gegen Abtretung von Hildburghausen an 
Sachsen-Meiningen und Gotha der Koburger Linie zu- 
geteilt wurden. Mittels Patentes vom 15. November 1826 
wurde Altenburg von Sachsen-Hildburghausen in Besitz 
genommen. 
Der Gründer der neuen Altenburger Linie war 
Friedrich. Ihm folgte im Jahre 1834 in der Regierung 
sein Sohn Joseph. Dieser entsagte im Jahre 1843 der 
Regierung zugunsten seines Bruders Georg. Nach dessen 
Tode kam am 3. August 1853 der älteste Sohn Georgs, 
Herzog Ernst, zur Regierung. Er starb am 7. Februar 1908. 
Sein Nachfolger in der Regierung ist der Sohn seines 
verstorbenen Bruders Moritz, Herzog Ernst II. 
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