Sriter Adjchnitt.
On Baterland — Deutichland,
I. Die Staaten Deutschlands,
A. Der baverifhbe Staat.
1. Die Gemeinden.
Der Ort, in welhen wir wohnen, ift unfer Wohnort. sy
nen wir in einer Stadt, in einem Dorfe ober in einem Weiler?
— Die Bewohner einer Star: oder eines Dorfes und ber Dazu ge-
Hörigen Weiler und Höfe Hifsen zufommen eine bürgerliche Gemeinde.
Die Menschen Gaben fh zu Gemeinden vereinigt, um einander beffer
helfen, beiftehen und fich fo in einem großen Vereine dasjenige ver
haften zu Fünnen, was dem einzelnen Menjchen und einer euizelnen
FSemnilie nit möglich wäre. (3. 3.) ©egenfeitige Hülfleritung und
Unterjtüßung ift allo Zwed der Gemeinde. Mie nun aber in
bem Pleiniten Vereine, ber Yamilie, der Vater dazu bejtimmit ift,
die Angelegenheiten berfelben zu orbnen und zu bejorgen, Dantit «8
ner Tamilie wohlergehe, jo find au in ber Gemeinde PVerfonen un:
georbiet, welche Dafür zu jorgen haben, baR der Awed der Gemeinde
um Io beffer erreicht werde. Diefe Perfonen find ver Biürgerimeitter
oder DOrtsvorfieher und die Gemeindebevollmäachtigten oder ter
Gemeinderath, welche zufammen auf Magiftrat genannt werben.
Der Bürgermetiter oder Ortävorfteher verwaltet Die Gemeinbeangele-
genbeiten. Wo viele Menicher nahe zufammenwohnen, Da muß für
gute Ordnung gejorgt mb Darauf gefehen werben, bay ein Menis,
dem andern an feiner Derjon ober an feinem Gigentkum feinen Schanen
zufüge, daß feiner Die Rechte des andern ftöre, und jeder feine Pflicht tue.
Hterfür jorgt der Bürgermeifter oder Ortövorfteher und in den Stäpten
ber Stadtfommiffär oder Bolizeifommiffär. Diefe Perfonen jegen
darauf, Daß die Straßen und die Teuerlöfchgeräthe in gutem Zuftande
fi befinden, Daß jeder beim Verkaufe das gehörige Meß und Gewicht
gebraudhe, und daß niemand Eiwaaren verfaufe, welche verbsrben und
der Gefundheit Shadlig find. Die genannten Verfonen wachen über
die Sicherheit ber Verfon und De Eigenthums, ober fie handhaben die‘
Bolizel. Gin oder mehrere Polizeidiener, Feldhüter und Nachtmächter
prd ihren zunachft Hicber Gehülflich und ftehen unter ihren Wefehlen.
Alle öffenziichen Gebaube in der Gemeinve: die Kircse, Die Schule,
da3 Gemeinde>, Gtabt: nder Natbhaus, das Yeuerfprißenhnus, ferner
die Gemeindewege, DBrüden, Grunnen und Pumpen u. |. ®. werben
auf Kolen ber Öemeinde gebaut und unterhalten, und für Die Wer-
pflegeng ver Armen ımb Waijen wird geforgt. Hierzu ift aber fehr viel
Held erforderlih, und Destvegen muß jeder Einwohner der Gernehrde,
Hasftıra Yoeb. Fproteit. Dberkl. Bayerns. 1: