Full text: Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde.

Sriter Adjchnitt. 
On Baterland — Deutichland, 
I. Die Staaten Deutschlands, 
A. Der baverifhbe Staat. 
1. Die Gemeinden. 
Der Ort, in welhen wir wohnen, ift unfer Wohnort. sy 
nen wir in einer Stadt, in einem Dorfe ober in einem Weiler? 
— Die Bewohner einer Star: oder eines Dorfes und ber Dazu ge- 
Hörigen Weiler und Höfe Hifsen zufommen eine bürgerliche Gemeinde. 
Die Menschen Gaben fh zu Gemeinden vereinigt, um einander beffer 
helfen, beiftehen und fich fo in einem großen Vereine dasjenige ver 
haften zu Fünnen, was dem einzelnen Menjchen und einer euizelnen 
FSemnilie nit möglich wäre. (3. 3.) ©egenfeitige Hülfleritung und 
Unterjtüßung ift allo Zwed der Gemeinde. Mie nun aber in 
bem Pleiniten Vereine, ber Yamilie, der Vater dazu bejtimmit ift, 
die Angelegenheiten berfelben zu orbnen und zu bejorgen, Dantit «8 
ner Tamilie wohlergehe, jo find au in ber Gemeinde PVerfonen un: 
georbiet, welche Dafür zu jorgen haben, baR der Awed der Gemeinde 
um Io beffer erreicht werde. Diefe Perfonen find ver Biürgerimeitter 
oder DOrtsvorfieher und die Gemeindebevollmäachtigten oder ter 
Gemeinderath, welche zufammen auf Magiftrat genannt werben. 
Der Bürgermetiter oder Ortävorfteher verwaltet Die Gemeinbeangele- 
genbeiten. Wo viele Menicher nahe zufammenwohnen, Da muß für 
gute Ordnung gejorgt mb Darauf gefehen werben, bay ein Menis, 
dem andern an feiner Derjon ober an feinem Gigentkum feinen Schanen 
zufüge, daß feiner Die Rechte des andern ftöre, und jeder feine Pflicht tue. 
Hterfür jorgt der Bürgermeifter oder Ortövorfteher und in den Stäpten 
ber Stadtfommiffär oder Bolizeifommiffär. Diefe Perfonen jegen 
darauf, Daß die Straßen und die Teuerlöfchgeräthe in gutem Zuftande 
fi befinden, Daß jeder beim Verkaufe das gehörige Meß und Gewicht 
gebraudhe, und daß niemand Eiwaaren verfaufe, welche verbsrben und 
der Gefundheit Shadlig find. Die genannten Verfonen wachen über 
die Sicherheit ber Verfon und De Eigenthums, ober fie handhaben die‘ 
Bolizel. Gin oder mehrere Polizeidiener, Feldhüter und Nachtmächter 
prd ihren zunachft Hicber Gehülflich und ftehen unter ihren Wefehlen. 
Alle öffenziichen Gebaube in der Gemeinve: die Kircse, Die Schule, 
da3 Gemeinde>, Gtabt: nder Natbhaus, das Yeuerfprißenhnus, ferner 
die Gemeindewege, DBrüden, Grunnen und Pumpen u. |. ®. werben 
auf Kolen ber Öemeinde gebaut und unterhalten, und für Die Wer- 
pflegeng ver Armen ımb Waijen wird geforgt. Hierzu ift aber fehr viel 
Held erforderlih, und Destvegen muß jeder Einwohner der Gernehrde, 
Hasftıra Yoeb. Fproteit. Dberkl. Bayerns. 1:
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.