pans, die englischen Rechte in der Nähe der Grenze Indiens sichern
zu helfen, gestrichen, der englisch-russische Vertrag von 1907 hatte
sie überflüssig gemacht. Zugunsten Englands war ferner die Ver-
pflichtung aufgehoben worden, Japan im Falle eines Krieges mit
den Vereinigten Staaten von Amerika zu Hilfe zu kommen. Diese
Verpflichtung Englands war für Japan so wertvoll, daß es ge-
wiß nicht ohne ein gleichwertiges Zugeständnis darauf verzichtet
haben wird. Eine Rede des japanischen Ministers Kato vom §. Sep-
tember 1914 gab als Grund für den Beistand, den England im
Kriege verlangen könne, an, daß der Handel in ÖOstasien, den
Japan und England als eines ihrer besonderen Interessen ansähen,
ständiger Bedrohung unterliege, und daß die Basis, die sich Deutsch-
land in einer Ecke des fernen Ostens erworben habe, ein ernsthaftes
Hindernis für dauernden Frieden sei. Daraus kann man schlie-
when, daß Japan schon vor dem Kriege von England freie Hand
erhalten hatte, mit den deutschen Besitzungen und den deutschen
wirtschaftlichen Interessen im fernen Osten nach Belieben und Ver-
mögen zu verfahren#1).
UÜber die Bürgschaft, die sich Japan von Rußland für seinen
Eroberungszug verschafft hat, würde man wahrscheinlich vollen
Aufschluß besitzen, wenn die Veröffentlicher der russischen Geheim-
akten nicht bloß den russisch-japanischen Vertrag vom 3. Juli 1916,
sondern auch seine Vorläufer bekanntgegeben hätten. Der veröffent-
lichte Vertrag bezweckt, China vor der politischen Herrschaft jeder
dritten Macht zu bewahren, und läßt den Bündnisfall eintreten, wenn
eine der Parteien mit der dritten Macht in kriegerische Händel
gerät. Als dritte Mächte waren, abgesehen von Deutschland, Ame-
rika und England gemeint. Der Eingang des Vertragstertes nimmt
auf ein geheimes Abkommen vom 8. Juli 1912 Bezug. Im
Herbst 1012 verzeichneten ostasiatische Blätter das Gerücht, daß
Rußland und Japan ein geheimes Bündnis für den Fall kriege-
rischer Verwicklungen in Europa geschlossen hätten. Dabei konnte
es sich nur um eine Rückendeckung für Rußland handeln, Japan
1) Vgl. Otto Franke: „Die Großmächte in ÖOstasien“ in dem Sammel-
werk „Deutschland und der Weltkrieg“, S. 4858 f.
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