In der Fehde des Kladderadatsch gegen die drei Männer
im feurigen Ofen kamen häufig Witze gegen die unglückliche Preß-
stelle vor, die so ziemlich alle für die Angreifer ungünstigen Ar-
tikel der Tagespresse veranlaßt haben sollte. Ebenso gab es eine
ganze Anzahl oppositioneller Tageblätter, die kaum eine Polemik
mit einer anderen Zeitung führten, ohne den Gegner als offiziös
zu denunzieren. Stein schrieb in der Frankfurter Zeitung gegen
den „Hausknechtsstandpunkt“, als ob ein eigenes freies urteil
eines Zeitungspolitikers gar nicht möglich wäre und immer offi-
ziöse Einflüsterungen vermutet werden müßten, wenn er in dem
einen oder anderen Falle mit der Regierung ginge. Die Nord-
deutsche Allgemeine Zeitung brachte wiederholt Artikel gegen das
Gegreine über offiziöse Preßmißwirtschaft. Diese wurde dann in
mehreren Prozessen, namentlich den gegen Lützow und Genossen,
als eine leichtfertige Fabel erwiesen. Es half alles nichts. Viel-
leicht wird auch dieser armselige Rückstand aus der Zeit des deut-
schen Spießbürgers mit der ewigen Sorge um die weiße Weste
der Unabhängigkeit und den Bedientenmanieren durch den Welt-
krieg hinweggeschwemmt.
Weniger offenbar und aufdringlich als alle diese Wahrneh-
mungen und Gegenwirkungen im deutschen Preßgelände war eine
für die auswärtige Politik außerordentlich wichtige Angelegenheit,
die schon in den ersten Zeiten meiner Amtstätigkeit zu beachten war:
der internationale Nachrichtenverkehr. Man vergegenwärtige sich,
daß damals die Blätter der Freien und Hansastadt Hamburg noch
keine Wolffschen Depeschen veröffentlichten, das Material des Wolff-
schen Bureaus erschien dort unter der Firma R. B. (Reuters
Bureau). Das war so gekommen: Auf Grund einer Konzession
des Königs von Hannover hatte sich Reuter in der Mitte der sech-
ziger Jahre des vorigen Jahrhunderts einen eigenen Geschäfts-
betrieb in Deutschland eingerichtet und namentlich in den Städten
Hamburg, Frankfurt und Hannover festen Fuß gefaßt. Durch
den Ausgang des Krieges von 1866 verlor Reuter den größten
Teil des gewonnenen Bodens, aber Hamburg bielt er fest,
und zwar auch noch in dem ersten allgemeinen Kartellver-
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