Ausnahmemaßregeln die Bevölkerung in die Arme des polnischen
Radikalismus treiben würden, ferner neben Großgrundbesitzern, wie
Graf Mirbach, Graf von der Schulenburg-Grünthal, Graf Tiele-
Winkler, auch der Generallandschaftsdirektor v. Tschammer und der
Generalfeldmarschall Graf v. Haeseler. In seiner Verteidigung der
Enteignungsbefugnis konnte sich Fürst Bülow darauf berufen, daß
schon Fürst Bismarck bei Beginn der Ansiedelungspolitik 1886
erklärt hatte, sie werde ohne die Möglichkeit, die Enteignung anzu-
wenden, auf einen toten Strang geraten. Diese Erinnerung trug
nicht wenig dazu bei, daß im Herrenhaus eine Mehrheit von 143
gegen 111 Stimmen die Vorlage guthieß..
Jahrelang wurde von der Möglichkeit, mit Hilfe der Enteig-
nung das nötige Land für die deutsche Ansiedlung zu erlangen, kein
Gebrauch gemacht. Unter dem Einfluß des Chefs des Zimvilkabinetts
v. Valentini, der ein Gegner der Maßregel war, hatte der Kaiser
verfügt, daß jeder Enteignungsfall ihm zur Genehmigung vorgelegt
werden sollte. Auch dem Landwirtschaftominister Frhrn. v. Schor-
lemer schien es gut, nur mit großer Vorsicht von der zweischneidigen
Waffe Gebrauch zu machen. Sodviel ich weiß, ist nur in wenigen
ausgesuchten Fällen, in denen es sich nicht um alten Familienbesitz
handelte oder der Eigentümer dauernd im Auglande wohnte, das
Gesetz angewandt worden. Bald stellte sich heraus, daß dem
praktischen Vorteil für die deutsche Ansiedlung doch der politische
Schaden einer starken Förderung der antideutschen Agitation unter
der polnischen Bevölkerung gegenüberstand.
Fürst Bülow hatte in seiner „Deutschen Politik“ auch über die
Ostmarkenpolitik und über die Notwendigkeit ihrer Stetigkeit geschrie-
ben. Als Ziel bezeichnet er die Versöhnung der Staatsangehörigen pol-
nischer Nationalität mit dem preußischen Staat und der deutschen
Nation. Kann man schon zweifelhaft sein, ob die Anwendung von
Ausnahmegesetzen, wie dem Enteignungsgesetz, eine geeignete Maß-
regel war, so kam es doch für das Versöhnunggziel jedenfalls viel
mehr auf den Kampf um die Seelen an, als auf den Kampf um den
Boden. Wie stand es da? Mochten die polnischen Staatsangehörigen
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