Full text: Handbuch für das Deutsche Reich auf das Rechnungsjahr 1918. (40)

261 
Reichs-Kolonialamt. 
  
  
VII. Reichs-Kolonialamt. 
Berlin. 
(Ws, Wilhelmstraße Nr. 62 und Mauerstraße Nr. 45/49 [Kommando der Schutztruppenl.) 
Das Reichs-Kolonialamt ist in vier Abteilungen gegliedert. Von diesen bearbeiten drei die 
Geschäfte der Zivilverwaltung. Als vierte tritt die Militäroerwaltung (Kommando der Schutz- 
truppen) hinzu. 
Abteilungen der Zivilverwaltung. 
Abteilung A. Politische, allgemeine Verwaltungs= und Rechtsangelegen- 
heiten der Schutzgebiete. Der Geschäftskreis der Abteilung umfaßt die Gesetzgebung, Be- 
hördenorganisation, Beaufsichtigung der Rechtspflege in den Schutzgebieten, Rechtshilfesachen, 
Angelegenheiten der Polizei und inneren Verwaltung der Schutzgebiete, Standesamtssachen, 
Verleihung der Reichsangehörigkeit an Einwohner der Schutzgebiete, die Zoll= und Steuer- 
gesetzgebung, wissenschaftliche Forschungen, Kartographie, Landesvermessung, die hygienischen, 
Medizinal-, pharmazeutischen und Veterinärangelegenheiten, die land= und forstwirtschaftlichen 
Angelegenheiten der einzelnen Schutzgebiete, Bergwesen, Grenzregulierungen, Konzessionen, 
Verleihung der Rechtsfähigkeit an Kolonialgesellschaften und deren Beaufsichtigung, Besiede- 
lung, Missions= und Schulwesen, Schiffahrts-, Post= und Telegraphenangelegenheiten, Bank- 
wesen, wirtschaftliche Statistik, Jahresberichte, Redaktion des Kolonialblatts, Preßsachen usw. 
Abteilung B. Finanzen. Bauwesen. Verkehrsangelegenheitenundsonstige 
technische Angelegenheiten. Die Abteilung bearbeitet das Etats-, Kassen= und Rech- 
nungswesen, die Münz= und Währungsverhältnisse, das Versicherungswesen, die Eisenbahn- 
und sonstigen Verkehrsangelegenheiten, das Tarifwesen, die Angelegenheiten, betreffend Hoch-, 
Wege-, Wasser-, Brücken-, Maschinen-, Schiffsbauten, Wassererschließung und andere öffentliche 
Arbeiten, Hafen= und Werftanlagen, Küstenbetonnung und -befeuerung, die Angelegenheiten 
der Flottillen sowie das Beschaffungswesen. 
Der Abteilung B ist die Beschaffungsstelle für die Schutzgebiete unterstellt. Sie 
ist, abgesehen von einigen Ausnahmen, Auskunftsstelle in allen Beschaffungsangelegenheiten 
und Vermittlungsstelle für alle Beschaffungen und Lieferungen im Bereiche der Kolonialver= 
waltung einschließlich der Bedürfnisse des Reichs-Kolonialamts selbst. Sie verkehrt mit den 
Schutzgebietsverwaltungen, anderen Behörden, Lieferanten usw. unmittelbar. In den Grenzen 
ihres Zuständigkeitsbereichs handelt sie als Vertreter der Schutzgebietsfisci bzw. des Reichs- 
fiskus. 
Abteilung C. Personalangelegenheiten. Zur Zuständigkeit der Abteilung gehören: 
Organisation der Zentralverwaltung, Personalien einschließlich Disziplinarangelegenheiten, die 
Hausverwaltung des Amtes usw. 
Militärverwaltung (Kommando der Schutztruppen). 
Abteilung M. Bei der Militärverwaltung werden in mehreren Unterabteilungen alle rein 
militärischen Angelegenheiten der Zentralverwaltung und der Schutzgebiete bearbeitet, und 
zwar: 
Operationen, Mobilmachungsangelegenheiten, Verteidigung der Kolonien, Studium der Ko- 
lonien fremder Mächte, Feldsignal-, Post-, Telegraphie= und Eisenbahnwesen, Verkehrsverhält- 
nisse, Transportwesen, Organisation der Schutztruppen, Dislozierung derselben, Ausbildung, 
Bewaffnung, Versorgung mit Munition, Feld= und Heeresgerät, Bekleidung und Ausrüstung,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.