Full text: Handbuch für das Deutsche Reich auf das Rechnungsjahr 1918. (40)

453 
Reichsmilitärgericht. 
  
  
XIII. Reichsmilitärgericht. 
Charlottenburg. 
(Witzlebenstraße Nr. 4 bis 10.) 
Das Reichsmilitärgericht ist der oberste Gerichtshof in militärgerichtlichen Angelegenheiten 
für die gesamte bewaffnete Macht des Reichs. 
In der Hauptsache bildet es die Revisionsinstanz bezüglich der Urteile der Oberkriegsgerichte; 
außerdem fällt es die Entscheidung über verschiedene Rechtsbeschwerden und die Anträge auf 
Wiederaufnahme des durch rechtskräftiges Urteil geschlossenen Strafverfahrens. Auch liegt ihm 
die halbjährliche Prüfung der rechtskräftigen oberkriegsgerichtlichen Urteile und der Ausstellun- 
gen ob, zu denen die durch die Oberkriegsgerichtsräte und Kriegsgerichtsräte erfolgte Durchsicht 
der kriegsgerichtlichen beziehungsweise standgerichtlichen Sachen Anlaß gegeben hat. 
An der Spitze des Reichsmilitärgerichts steht als Präsident ein General oder Admiral mit dem 
Range eines kommandierenden Generals, der die Militärjustizverwaltung hinsichtlich des Reichs- 
militärgerichts und der Militäranwaltschaft ausübt. Erleitet die Geschäfte, an der Rechtsprechung 
aber nimmt er nicht teil. Der Präsident erstattet auch die Fmmediatberichte in den Gnadenan= 
gelegenheiten für den Bereich der Preußischen Heeresverwaltung, der Marine und der Schutz 
truppen. 
Beim Reichsmilitärgerichte sind drei Senate gebildet, von denen jeder aus einem Senats- 
präsidenten und der erforderlichen Anzahl von Räten und Offizieren besteht. Der rangälteste 
Offizier führt in den Senaten den Vorsitz, der Senatspräsident leitet die Verhandlungen. Der 
III. (Baperische) Senat bearbeitet — abgesehen von Fällen gemeinsamer Entscheidung mit 
anderen Senaten und von der Mitwirkung bei Feststellung der Prüfungsergebnisse — die An- 
gelegenheiten des Bayerischen Heeres. 
Die juristischen Mitglieder des Reichsmilitärgerichts (mit Ausnahme der des III. (Baperischen) 
Senats] bilden den Disziplinarhof, der unter dem Vorsitz des ältesten Senatspräsidenten als 
Disziplinargericht erster und letzter Instanz über die Dienstvergehen der juristischen Mitglieder 
des Reichsmilitärgerichts und als Disziplinargericht zweiter Instanz über die Dienstvergehen 
der übrigen richterlichen Militärjustizbeamten (ausschließlich der baverischen) urteilt. 
Die Militäranwaltschaft bearbeitet auch die Kriminalstatistik für das Deutsche Heer und die 
Kaiserliche Marine. 
Präsident. 
Se. Exz. Graf v. Kirchbach, Königl. Preußischer Generaloberst à la suite des Infanterieregi- 
ments Graf Kirchbach (1. Niederschlesischen) Nr. 46 (Pr SA) (Prplm) (Pr RAG##m. E. u. 
Schw.) (Pr Krl) (Pr Estfu. 2) (Pr DK) (Pr Joh.) (Bay MG#Km. Schw.) (KSä Al 
m. g. St.) (KSä. KGWBK) (Wrt Krlm. Schw.) (Hff AEf KrVa. Kr. B.) (AcklWKrim.G Kr.) (Mckl 
GrI) (McklSchweg OK) (McklSchwk'MV Kea. bl. B.) (Old FAsKlu.2) (Brn KWBK) (Lp KWX). 
Stellvertreter. 
Se. Exz. v. Oertzen, Königl. Preußischer General der Infanterie, stellvertretender Komman- 
dierender General des III. Armeekorps (PrRKA#2m. Kr. St. u.E.) (Pr Kr1) (Proh2t.) (Pr 
EKlu.2) (Pr DK) (Hoh EKla) (Bay MWBüUm. Schw.) (KSä Al) (Wrt Kr2a) (Wrt 
Flm. Schw.) (Bd B2b) (Bd Z Loa) ( Hss P2a) (Mckl Wer3) (Mckl Grl) (GSä Feb) 
(Old Voa) (HSä.H#a) (Lüb.HK).
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.