Georg v. Below, Deutschkonservative und Reichspartei. 7
gleichen und direkten Wahlrechts ist da, wo sie erfolgt ist, auch nicht zum besonderen Behagen der
Liberalen durchgesetzt worden.?) Wenn sie heute hier und da von ihnen verlangt wird, so geschieht
es wesentlich aus taktischen Gründen. Von einem Teil der Liberalen und den Demokraten wird das
allgemeine, gleiche, direkte Wahlrecht freilich wie ein Naturrecht gefordert. Dem gegenüber stellen
die Konservativen bei jedem Wahlrecht die Frage, ob mit ihm eine Regierung des Staats noch
möglich sei. Sie gehen von der Erfahrung aus, dass sich bisher noch kein bestimmtes Wahlrecht
als ein Allheilmittel erwiesen hat. So wenig die Partei die Absicht hat, das bestehende Reichstags-
wahlrecht zu beseitigen, so widerstrebt sie doch einer weiteren Demokratisierung unserer Ver-
fassungsverhältnisse. In den verschiedenen Bundesstaaten nehmen die Konservativen zur Wahl-
rechtsfrage im einzelnen eine abweichende Haltung ein. In Preussen sind sie zu einer Reform des
Dreiklassenwahlrechts in Einzelheiten bereit, halten jedoch an einer starken Abstufung fest. Preussen
würde, wie die Dinge zurzeit liegen, die Aufgabe, die ihm für das Reich zugewiesen ist, nicht erfüllen
können, wenn es ein vollkommen demokratisches Wahlrecht hätte.*) Die Konservativen sehen auch
eine einfach schematische Verteilung der Reichstagsmandate nach der Bevölkerungszahl als un-
zweckmässig an, in der Erwägung, dass Beschlüsse, die schlechthin durch die staatliche Notwendig-
keit diktiert waren, doch nur unter der Voraussetzung der jetzigen Wahlkreiseinteilung (mit un-
gleicher Bevölkerungszahl) zustande gekommen sind.) Die Konservativen halten die Heran-
ziehung aller Schichten und Gruppen der Bevölkerung zur Teilnahme am politischen Leben für
förderlich; sie hegen jedoch nicht die Meinung, dass die mit dieser Teilnahme gegebenen Vorteile
an ein absolut gleiches Wahlrecht geknüpft sind. Vereinzelte konservative Stimmen haben den
Aufbau der parlamentarischen Vertretung auf berufsständischer Grundlage empfohlen. Doch ist die
Partei solchen Vorschlägen nie näher getreten.
Mit der Ablehnung der vollständigen Demokratisierung der Verfassung ist für die Konser-
vativen ein bestimmtes Verhältnis zur Sozialdemokratie gegeben. Sie vertreten die Anschauung,
dass bei stärkeren Erfolgen der Sozialdemokratie dasjenige Mass von individueller Freiheit, das
wir heute besitzen, und speziell auch diejenige Bewegungsfreiheit, die für das wirtschaftliche Ge-
deihen eines Volks erforderlich ist, nicht: bewahrt werden können. Während die Linksliberalen, die
früher den ausgeprägt individu lichen Standpunkt repräsentierten, gegenwärtig den
Forderungen des Sozialismus weit entgegenkommen, halten die Konservativen, ohne irgendwie
zum Manchestertum zurückzukehren (s. unten über ihre Stellung zur Sozial- und Wirtschafts-
politik), an einem gesunden Individualismus fest.®)
In dem Verhältnis der Konservativen zu der Freiheit und Selbständigkeit der Gemeinden
und Korporationen im Staate, zu den Fragen der Selbstverwaltung stritten früher zwei Prinzipien
mit einander: während einerseits die Überzeugung von der Notwendigkeit einer kräftigen obrig-
keitlichen Gewalt Misstrauen gegen die freie Bewegung lokaler Instanzen und der Korporationen
einflösste, forderte man andererseits (zumal vom romantischen Standpunkt aus) für sie mehr oder
weniger Autonomie. Einen Ausgleich dieser scharfen Gegensätze, die einen erspriesslichen Ausbau
der Verwaltung hinderten, und überhaupt einen Wandel in der Stellung der Konservativen zu jenen
Fragen brachte die preussische Kreisordnung vom Jahre 1872,°) um die sich die Freikonservativen
besondere Verdienste erworben haben. Diese hatten auch schon vorher für das platte Land eine
Selbstverwaltung gefordert, wie sie die Städte seit der Stein’schen Städteordnung besassen. Vom
Jahre 1872 ab sind unter wesentlicher Mitwirkung der Konservativen wichtige weitere Gesetze über
die Fortbildung der Selbstverwaltung verabschiedet worden. Heute reden sie durchweg einer
?) Über Geschichte und Berechtigung der in Deutschland in Betracht kommenden Arten des Wahlrechts
s. meine Schrift: Das parlamentarische Wahlrecht in Deutschland (1909).
®) Vgl. meine angeführte Schrift S. 55, 82, 123 ff.
9) Ebenda S. 57 ff und 82f.
9a) Der Gedanke, dass es heute die Konservativen sind, welche das Recht der freien Persönlichkeit ver-
teidigen, ist neuerdings von Grabowsky in einem Artikel der Neuen Preussischen (Kreuz-) Zeitung (vom 4. Mai
1911, Nr. 208) näher ausgeführt worden, an den sich eine lebhafte Diskussion angeschlossen hat (wieder abgedruckt
bei Röder a. a. O. S. 5ff.).
10) Vgl. P. Schmitz, Die Entstehung dor preussischen Kreisordnung vom 13. Dezemb. 1872. Berlin 1010.