B. Die Kredite.
41. Abschnitt.
Die öffentlichen Kredite.
Vom
Wirklichen Geheimen Oberfinanzrat Dr. Otto Schwarz,
Vortragenden Rat im Preussischen Finanzmi isterium, Berlin.
Literatur:
Ausser den allgemeinen finanzwissenschaftlichen Werken (Lehrbüchern): Nebenius, Der öffentliche
Kredit, Karlsruhe 1820 (2. Aufl. 1829). Dietzel, System der Staatsanleihen, Heidelberg 1855. E. Richter,
Das preussische Staatsschuldenwesen etc., Berlin 1869. Sattler, Die schulden des Pr. Staats von 1870 -1890
Schwarz & Strutz, Stautshaushalt Bd. UL. Berlin 1904. 0. Schwarz, Staatsschuldentilgung der
grösseren europäischen und deutschen Staaten, Berlin 1897. Denkschrift zur Keichsfinanzrefom Bd. Iw ll.
Ferner die Artıkel „Staatsschuideu® und .‚Gemeindeschulden“ in den verschiedenen Wörterbüchern. Über Gemeinde.
schulden s. ferner noch: Käh ler, Die preussischen Kommwunalanleıhen 1897; Jast row, ler städtische Anleibemarkt
und seine Organisation ın Deutschland. Jahrb. N. Oek. 1900, 20 Bd.S.289. Derselbe, Kummunale Anleıhen, 1900.
Heinle, Zur Reform des Gem. Finanzwesens 1905. v. Kaufmann, Die Kommunalfinanzen 1906. Bankarchiv
1905 06, Art. von Hatschek und Freund, 5. 103, 115 und 185, sowie Sübergleit 217, Plate, Munizipalsozialısmus und
städtisches Anleihewesen in En:land, Jahrb, G. Verw. V. W. 19u6. S. 471, 1169. Klose, Die Finanzpolirik
der preusss hen Grossstädte 1907, Freund, Die Rechtsverhältnisse der öffenlichen Auleihen 1907; Koch,
Die stältische Anleihen- und Bankpotitik in W Yutıke Die deutschen Städte 1904 1, 690. Rosenbusch, Die
Organisation des Kommunalkredits 19U5. Ga Städtische Finanzpolitik, Verw. Arch. 13, 33 ff, Most, Die
Schuldenwirtschaft der deutschen Städie (1909) ind die dort angezogene Literatur. Silbergleit, Preussens
Städte 1908. Kutzer, Zur Organısation des Kredits der deutschen Stadte, Schriften des Vereins für Sozial-
politik 126, Bd. I S. 163ff. Schäfer, Die Befriedigung des Kreditbedürfnisses der grösseren deutschen
btäd’e 19U6— 1909, 1909. Die Artikel „Landschalten“, „I.andeskulturrenıenbanken“ von Hermes, „I.andeskredit-
kassen“ von Hermes & Schulte im Handwörterbuch der Staatswissenschaften. Dr. Zurh orst, Organisation des
ländl. Bodenkredits in Deutschland. Zeitschr. f. d. ges. Staatsw., Tübingen 1912, Weyermann, Geschichte
des Inneren Kreditwesens, Karlsruhe 1911. S. auch die zu Abschuitt 42 angegebene Literatur.
A. Einleitung.
Den Begriff „Öffentlichen Kredit“ kann man in zweifachem Sinne verstehen, je
nachdem man vondemkreditsuchenden Subjekt ausgeht oder — unter Absehen von der
kreditsuchenden Persönlichkeit — auf die Form blickt, in welcher der Kredit begehrt wird.
In ersterem Sinne handelt es sich um den Kredit aller öffentlichen Körperschaften,
also des Reiches, der Bundesstaaten, der Gemeinden und anderer öffentlich-rechtlicher Korpo-
rationen. Im zweitgedachten Sinne würde der Kredit von Industriegesellschaften, Hypotheken-
banken, also privater Institute dann als öffentlicher Kredit zu bezeichnen sein, wenn er in
öffentlicher Form, auf dem allgemeinen Geldmarkt, also bei Jedem, der gewisse
öffentlich bekannt gemachte Bedingungen erfüllen will, nachgesucht wird. Für uns kommt hier
nur der Kredit der öffentlichen Körperschaften (Wirtschaften) in Betracht.
Ein irgend erhebliches Kreditbedürfnis öffentlicher Wirtschaften setzt ein politisch und wirt-
schaftlich schon vorgeschritteneres Staats- oder Gemeindewesen voraus. Nurdann, wenn die Orga-
nisation, Ordnung und Wohlhabenbeit einer öffentlichen Körperschaft und ihrer Gliederden Gläubi-