173 Otto Schwarz, Der Kurs der deutschen Reichs- und Staatsanleihen.
Besitzes an Staatspapieren entledigt haben. Ein vernünftiger Grund für solche Befürchtungen
wäre auch schlechterdings nicht zu finden. Der Wohlstand sowie dieSteuerkraft haben bei
uns wiein England und übrigens auch in Frankreich und Österreich gerade während des Rückganges
der Rentenkurse ganz ausserordentlich zugenommen, und wir sahen bereits („Öffentliche
Kredite‘), dass es gerade die Steuerkraftder Bevölkerung ist, welche in letzter Linie über die
Stärke und Sicherheit des Staatskredits entscheidet.
Waren die deutschen Regierungen gezwungen, in neuerer Zeit von 3 und 314, %, Nominal-
zins wieder zum 4%isen Typ hinaufzuzehen, so ist das im wesentlichen eine Folge des in-
folge der steigenden Wirtschaftskonjunktur gestiegenen Kapitalgebrauchs-
wertes überhaupt. Diese Tatsache ist aber so wenig ein Zeichen für Minderung des
Staatskredits, so wenig man von einer Minderung des Kredits einer Bank sprechen wird, wenn
sie bei steigenden Geldbedürfnissen des Marktes oder vermehrter Geldknappheit den Zins
für ihre Depositeneinlagen erhöhen muss.
|Wir haben aber den Rückgang der Rentenkurse nicht allein vom Standpunkte des kredit-
bedürftigen Staats, sondern auch vondemseinerGläubiger,desanlagesuchenden
Publikums, zu betrachten. Den grossen Verlusten derer, die ihre Kapitalien in Staats-
fonds angelegt haben und durch die Kursrückgänge erhebliche Summen eingebüsst haben, seien es
nun einzelne Private, öffentliche Institute oder Gesellschaften, kann und darf der Staat, auch abge-
sehen von dem eigenen finanzieller Interesse, schon aus ethischen und moralischen
Gründen nicht teilnahmslos gegenüberstehen. Wenn man neuerdings einerseits den Realzins des
Staates mit dem anderer festverzinslicher Werte im Lande verglichen und dabei festgestellt hat, dass
der Kurs der Staatspapiere immer noch um 1 bis 2%, denjenigen dieser anderen Werte übertrifft,
oder wenn man den Realzins unserer Staatspapiere mit demjenigen Frankreichs und Eng-
lands vergleicht und konstatiert, dass bei unserm verhältnismässig weit höheren kurz-
fristigen Leihzins der Realzins unserer Staatspapiere gegenüber jenen Ländern noch verhältnis-
mässig hoch zu nennen sei, und wenn man aus diesen Vordersätzen ableiten will, dass
Regierungs-Massnahmen zur Hebung der Rentenkurse im Grunde überflüssig, nutzlos und fast
unberechtigt seien, so kann dem keineswegs beigestimmt werden. So gut wie Frankreich und
Italien durch steuerliche und sonstige Massnahmen erreicht haben, dass die Kurse ihrer Staats-
werte mehrfach weit grössere Spannungen gecenüber andern erstklassigen festverzinslichen
Werten aufweisen. als I bis 2 %. wie gegenwärtig bei uns, muss es auch bei uns das Ziel der
Regierung bleiben, das bestehende Sp gsverhältnis zugunsten der Staatspapiere zu verbessern.
Die Herbeiführung eines günstigen Kursstandes der Staatsanleihen auf jede nur irgend
zulässige Weise zu fördern, wird auch in der Tat nicht nur bei uns, sondern anderwärts überall für
ein eminentes Staatsinteresse angesehen. Die Reichsregierung wie die Bundesregierungen
haben daher allen Anlass, nicht müde zu werden, kein geeignetes Mittel unversucht zu lassen, um
eine Besserung und grössere Stabilität der Rentenkurse zu erzielen. Das ist der Staat nicht
nur dem eigenen Kreditinteresse, sondern auch den Staatsgläubigern schuldig.
Man wird der Reichs- und preussischen Staatsregierung das Zugeständnıis nicht vorenthalten
können, dass sie nicht nur seit Jahr und Tag eifrig und unverdrossen an der Hebung der Staatsrenten-
kurse arbeitet und nichts unversucht lässt, was sie auf diesem Wege weiter bringen kann, sondern
auch, dass sie sich in ihren gesetzgeberischen Massnahmen durchaus in angemessenen und mass-
vollen Grenzen gebalten hat.
Die Lehren, welche die Staaten aus der Kursentwickelung ihrer Schuldpapiere in den
letzten Dezennien zu entnchmen haben, müssen nach allem Vorgesagten dahin gehen, dass sie
einmal ihre Zinspolitik zu verbessern haben, indem sie einerseits bei ihren Konvertierungen grössere
Vorsicht walten lassen, andererseits nicht durch Wahl nominell zu niedriger Zinsfüsse
ein zu grosses Spekulationsmoment in ihre Staatswerte bringen. Dass sie ferner