Full text: Handbuch der Politik. Zweiter Band. (2)

32 Ernst Bassermann, Nationalliberale. 
Weitsichtige Fortführung der Kolonialpolitik. Entwicklung der Verkehrsmittel und För- 
derung der privaten Erwerbstätigkeit in den Kolonien. Selbstverwaltung unter Beschränkung 
ihrer Verwaltungskosten auf die eigenen Einnahmen der Kolonien. 
Schutz des Deutschtums gegen Angriffe jedweder Art. Nachdrückliche Unterstützung der 
deutschen Volksgenossen in den Grenzmarken gegen antideutsche Bestrebungen. 
Festhalten an den verfassungsmässigen Rechten des Volkes und am allgemeinen gleichen, 
geheimen und direkten Reichstagswahlrecht als der Grundlage der einheitlichen Vertretung des 
Volkes durch den Reichstag. Entschlossene Abwehr aller reaktionären und aller radikalen 
Tendenzen. 
Unabhängigkeit gegenüber der Regierung, unbefangene, sachliche Prüfung ihrer Vorlagen. 
Reform des Staatsrechts und des Strafverfahrens. Einheitliche Gestaltung und Reform 
des Strafvollzuges. 
Keine Ausnabmegesetze, aber Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der Achtung 
vor dem Recht; unbedingter Schutz der persönlichen Bewegungsfreiheit. 
Konstitutionelle Verfassung in allen Einzelstaaten. Reform des preussischen Wahlrechts. 
Vereinfachung der Staatsverwaltung. 
Würdigung der grossen Bedeutung des kirchlichen Lebens für unser Volk, Förderung des 
friedlichen Verhältnisses der Glaubensgemeinschaften untereinander. Wahrung der Rechte des 
Staates gegenüber der Kirche namentlich auf dem Gebiete der Schule. 
Gesetzliche Regelung der verfassungsmässig gewährleisteten Mitwirkung der Religions- 
gesellschaften am Religionsunterricht, doch so, dass der Staat Herr der Schule, der Lehrer unab- 
hängig von der Geistlichkeit bleibt. Durchführung der Fachschulaufsicht. 
Gleichberechtigung für alle Richtungen innerhalb der evangelischen Kirche. Lehrfrei- 
heit für die evangelisch-theologischen Fakultäten. 
Erweiterung der Rechte der Frauen in der Gemeinde, insbesondere deren stärkere Heran- 
ziehung zur Mitarbeit in der Armen-, Waisen- und Jugendfürsorge. Anstellung von Schulärztinnen 
und Polizeiassistentinnen. Verwendung von Frauen für Zwecke der Wohnungsinspektion. 
Finanzwesen und Verkehr. 
Sparsamkeit auf allen Gebieten des Reichs- und Staatshaushalts. Verstärkte Befugnisse 
der Reichsfinanzverwaltung. Gerechtere Verteilung der Steuern neben allgemeiner Heranziehung 
des Besitzes zu den Lasten des Reiches. 
Wirksamere Ausübung der verfassungsmässig verbürgten Aufsicht des Reiches über das 
Verkehrswesen, insbesondere im Interesse der Sicherheit des Betriebes im Eisenbahnverkehr. Ver- 
einfachung und Verbilligung des Eisenbahnverkehrs durch weitere Ausgestaltung der Betriebs- 
mittelgemeinschaften. 
Entwickelung des Neben- und Kleinbahnwesens, weitere Schiffbarmachung und Regulierung 
der Flüsse. Förderung der Luftschiffahrt. 
Sozial-, Handels- und Wirtschaftspolitik. 
Pflege des sozialen Friedens unter den verschiedenen Bevölkerungsklassen. Fürsorge für die 
schutzbedürftigen schwächeren Glieder des erwerbstätigen Volkes, insbesondere ihre Ausdehnung 
auf den Stand der Privatbeamten und deren Angehörige. 
Schutz der nationalen Arbeit, Festhalten an der bewährten Schutzpolitik. 
Anregung und Förderung geeigneter Massnahmen zur Erhaltung eines gesunden, kräftigen 
Mittelstandes in Stadt und Land. 
Besonnene Fortführung der Arbeiterfürsorge im Sinne der kaiserlichen Botschaft vom 
17. November 1881; planmässige Heranziehung der Arbeiter zu nationaler Politik. 
Landwirtschaft. 
Erhaltung des notwendigen Zollschutzes für die heimische Produktion und Unter- 
stützung aller Massnahmen zur ‚Hebung derselben. Versorgung des inländischen Marktes
	        
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