Ernst Bassermann, Nationalliberale. „3
durch die einheimische Landwirtschaft, soweit die Volksernährung darunter nicht leidet.
Reichsgesetzlicher Schutz gegen Verfälschung der wichtigsten landwirtschaftlichen Betriebs-
stoffe. Hebung des Bauernstandes unter Bildung neuer Stellen im Wege der inneren
Kolonisation. Beschleunigte staatliche Erschliessung von Moor und Heide und ihre Auf-
teilung in lebensfähige kleinbäuerliche Betriebe. Angemessene Beteiligung des Bauern-
standes an der Kreisverwaltung. Massnahmen gegen die Leutenot, insbesondere durch ver-
mehrte Besiedelung von Arbeitern auf dem Lande. Gesetzliche Vorsorge gegen das Ueber-
handnehmen des gebundenen Besitzes. Besondere Berücksichtigung des platten Landes beim
Ausbau des Eisenbahnnetzes und der sonstigen Verkehrseinrichtungen; billige Eisenbahn-
tarife für Dünge-, Futtermittel, Viehtransport ete. Ausreichende Staatsmittel und geeignete
Verwaltungsorganisationen für die Landesmelioration, insbesondere für eine rationelle Wasser-
wirtschaft, für den Wegebau, für das landwirtschaftliche Unterrichts- und Versuchswesen;
Schutz und Förderung des Obst- und Weinbaues. Pflege des Genossenschaftswesens, ins-
besondere für wohlfeilen Personalkredit, zum Bezuge der Betriebsstoffe zur Verarbeitung
und Verwertung der Erzeugnisse. Sorge für gesunde Entwickelung des Realkredits. Voller
Schutz der heimischen Viehbestände gegen Seuchengefahr unter verständiger Handhabung
der Seuchengesetzgebung.
Industrie und Handel.
Schutz und Förderung des gesamten deutschen Erwerbslebens. Erhaltung und Er-
weiterung der Produktionsmöglichkeiten. Anerkennung der Berechtigung einer massvollen
Schutzzollpolitik. Kruftvolle Vertretung der deutschen Interessen bei Abschluss von Handels-
verträgen. Schaffung von zureichenden Uebergangsbestimmungen bei Neuregelung handels-
olitischer Verhältnisse. Stärkere Rücksichtnahme auf die weltwirtschaftlichen Interessen des
eutschen Reiches bei Ausbildung, Auswahl und Tätigkeit der Botschafter, Gesandten und
Konsularbeamten. Förderung des überseeischen Handels und der deutschen Schiffahrts-
interessen. Rücksicht auf die internationale Konkurrenz bei Massnahmen der sozialen Gesetz-
gebung. Keine Einengung der wirtschaftlichen Tätigkeit durch zu weitgehende bürokratisch-
formelle Aufsichtsvorschriften.
Mittelstand.
Förderung aller Bestrebungen zur Erhaltung und Hebung des Mittelstandes.
‚ .Gerechtere Heranziehung der Konsumvereine, der Fabrik- und sonstigen Konsum-
anstalten, auch der Militär- und Zivilbeamtenvereine zu den staatlichen und Gemeindesteuern.
Keinerlei Begünstigung der Beamten- und Offiziersvereinigungen durch die Behörden.
Sachgemässe Abgrenzung des Fabrikbetriebes vom Handwerksbetrieb. Gleichmässige
Verteilung der Lasten für das Lehrlings- und Fachschulwesen auf alle mitbeteiligten Betriebe.
Sicherung eines allgemeinen Fortbildungsunterrichts für beide Geschlechter, unter Zubilligung
angemessener Beihilfen an die Gemeinden.
Sicherung einer gediegenen fachlichen Ausbildung der Lehrlinge.
Reichgesetzliche Regelung der Submissionen.
Beschäftigung der Insassen von Gefängnissen in landwirtschaftlichen Betrieben und
soweit nicht durchführbar möglichst nur für den eigenen Bedarf des Staates.
ufhebung des $ 100 q der Gewerbeordnung, nach welchem Zwangsinnungen verboten
ist, Mindestpreise für ihre Mitglieder festzusetzen.
Stärkere Berücksichtigung der Handwerker bei Lieferungen an Reich und Staat.
Energische Handhabung der Gesetze gegen den unlauteren Wettbewerb und zum
Schutze des Bauhandwerkes.
Staatliche Massnahmen zum Schutze und zur Förderung des Kleinhandels,
Beamtenstand.
a) Schaffung eines einheitlichen den Anschauungen der Zeit entsprechenden Beamtenrechts.
Insbesondere Durchsicht des Disziplinarverfahrens, Beseitigung der Arreststrafen für
Unterbeamte, Zulassung der Wiederaufnahme des Verfahrens.
Handbuch der Politik. II. Auflage. Band II. 3