34 Conrad Haussmann, Der Linksliberalismus.
b) Sicherstellung der staatsbürgerlichen Rechte der Beamten.
e) Ausgleichung der Härten des Besoldungsgesetzes.
Geeignete Feststellung und Bemessung der Wohnungsgeldzuschüsse. Sorgfältige
Einteilung der einzelnen Orte in die Klassen des Tarifs.
d) Gesetzliche Besserstellung der Altpensionäre und der Hinterbliebenen im Verhältnis
zu den erhöhten Gehältern.
Arbeiterstand.
Weitere Entwicklung der Gewerbeaufsicht unter Heranziehung von weiblichen Fabrik-
inspektoren.
Obligatorischer Fortbildungsschulunterricht für Arbeiter beiderlei Geschlechts.
Auf dem Gebiete der Arbeiterversicherung: Reform der gesamten Arbeiterversicherung
und deren Ausdehnung auf die Arbeiter-Witwen und -Waisen.
Auf dem Gebiete des Arbeiterschutzes: Planmässige Durchführung der Bestimmungen
des Gesetzes von 1891, nach Massgabe der Erfahrungen der Fabrikaufsieht und der
gesammelten Materialien des Beirats für Arbeiterstatistik. Ausdehnung der Bestimmungen
des Gesetzes von 1891, auch auf die Hausgewerbebetriebe, auf das Personal im Verkehrs-
und Binnenschiffahrtsgewerbe usw.
Schutz für Leben und Gesundheit und Beschränkung der Arbeitszeit für erwachsene
Arbeiter in nachweislich mit Gefahren für die Gesundheit verbundenen Betrieben.
Wahrung des Selbstbestimmungsrechts des arbeitswilligen Mannes und Schutz des
freien Arbeitsvertrages. Massnahmen gegen die Ausbeutung der weiblichen und jugendlichen
Arbeitskraft für die Hausindustrie.
Aufrechterhaltung des Koalitionsrechts. Unterstützung aller Bestrebungen, die durch
Einrichtung von Arbeitsnachweisen eine zweckmässige Regelung von Angebot und Nachfrage
auf dem Arbeitsmarkte gewährleisten.
Pflege der gemeinsamen Interessen durch die gewerblichen Schiedsgerichte, insbesondere
wenn sie als Einigungsämter in Tätigkeit treten.
Wohnungsfrage.
Im Interesse der Volksgesundheit und gegenüber der steigenden Ausgabe für Wohnungs-
miete ist namentlich für Gross- und Mittelstädte eine kommunale und staatliche Wohnungs-
fürsorge einzuleiten, insbesondere zum Erwerb und zur Erschliessung von Baugelände, durch
Ausdehnung des Vorortsverkehrs, durch Kreditgewährung für gemeinnützigen Wohnungsbau,
durch Erhaltung der Wälder in der Nähe grosser Städte.
34. Abschnitt.
Der Linksliberalismus.
Von
Conrad Haussmann, M. d. R..
Rechtsanwalt ın Stuttgart.
Literatur :
L. Berger, Der alte Harkort, 4. Aufl. Leipzig 1902. — A. Bernstein, Schulze-Delitzsch Leben,
und Wirken, Berlin 1879. — Verlag der Frankfurter Zeitung: Geschichte der Frankfurter Zeitung 1856 bis
1006 Frankfurt a.M.1900. — Oskar Klein-Hattingen, Geschichte des deutschen Liberalismus, 2 Bände,
Berlin-Schönoberg, 1911/12. — Friedrich Naumann, Demokratie und Kaisertum, Berlin-Schöneberg,