Full text: Handbuch der Politik. Zweiter Band. (2)

426 Stegemann -Arno Müller, Gewerbliches und technisches Schulwesen. 
  
nische Kenntnisse vermittelten zuerst die Militär- und Bergschulen.?2) Das Königliche Gewerbe- 
institut in Berlin wurde von Beuth im Jahre 1821 gegründet. Die Umwandlung zur Technischen 
Hochschule fand später statt. — Ende des 18. Jahrhunderts bestanden zwar in Süddeutschland 
schon einige Sonntagsgewerbeschulen. Ihr Lehrstoff ging aber nicht über den der Volksschule 
hinaus. Die ersten Handwerkerfortbildungsschulen aus den ersten Jahren des 19. Jahrhunderts 
waren Privat-Zeichenschulen. In Preussen wurden 1817 in den Regierungshauptstädten Provinzial- 
gewerbeschulen errichtet. Die meisten deutschen Handwerker- bezw. Gewerbeschulen entstanden 
in bunter Folge in der ersten Hälfte des folgenden Jahrzehntes. 
Allerdings bestand über die Auswahl der Unterrichtsfächer, Lehrmethode und -ziel noch völlig 
Unklarheit. Geeignete Lehrkräfte und Schulgebäude fehlten. Erst nach der Neuorganisation des 
deutschen Handwerkes durch die Novelle zur Gewerbeordnung von 1897 schritt man zum zielbe- 
wussten Ausbau dieser Schulen. Wenn schon früher die Gewerbevereine, so nahmen sich jetzt die 
Handwerkskammern und die neubelebten Innungen der Lehrlingsfrage an, Stadtverwaltungen und 
auch Regierungen griffen tatkräftig ein, und so ist zur Zeit die Ausbildung der Handwerkslehrlinge 
zu einer gewissen Blüte.gelangt, ohne indes schon zu einem bestimmten Abschluss gekommen zu sein. 
$ 2. Die Industrialisrerung Deutschlands erforderte eine stetig steigende Zahl 'von In- 
genieuren, Technikern und Werkstattbeamten. Da die meisten Bundesstaaten, namentlich Preussen, 
sich sehr zurückhielten, wurde die schulische Ausbildung von privater Seite (Bauschulen, Techniken) 
übernommen. So entstanden zahllose gewerbliche Schulen, meist auf Spekulation begründet, in 
grösster Buntscheckigkeit von Lehrplan und Methode. Der Mangel einer gesetzlichen Regelung, 
speziell einer Konzessionspflicht, liess zahlreiche Missbräuche aufkommen; die Anstalten wurden 
in erster Linie von den Unternehmern des Gewinns halber betrieben, durch marktschreierische 
Reklame wurden Besucher angelockt, und sobald die Anstalt auf diese Weise zu einer gewissen 
äusserlichen Blüte gelangt war, suchte der Inhaber sie mit möglichstem Gewinn weiter zu ver- 
äussern, um an einem anderen Ort mit Neugründung einer ähnlichen Anstalt fortzufahren. Gewöhn- 
lich sahen sich die betreffenden Gemeinden zur Übernahme der Anstalten genötigt, da sie an dem 
Fortbestande mehr oder weniger stark interessiert waren. Es war die ‚Gründerzeit‘ im technischen 
Mittelschulwesen; ihr verdanken eine grosse Zahl derartiger Anstalten ihre Existenz. Demgegen- 
über griffen die deutschen Staaten erst verhältnismässig spät ein. In einzelnen Staaten kam es zu 
landesgesetzlichen Ordnungen, in deren Mittelpunkt die Einführung der Konzessionspflicht und die 
Regelungder Staatsaufsicht stand. In anderen Staaten gingen die Regierungen auf anderem Wege vor: 
sei es, dass ihnen allgemeine Landesgesetze bereits Handhaben boten, sei es, dass die Anstalten sich 
freiwilligden Anordnungen fügten, um dagegen allerdings das Recht einzutauschen, für ihre Abgangs- 
prüfungen Staatskommissare zu erhalten und sich als unter Staatsaufsicht stehend zu bezeichnen. 
Der wichtigste Fortschritt auf diesem Gebiet war der Entschluss der preussischen Regierung, 
die Mehrzahl dieser Anstalten in staatliche Verwaltung zu übernehmen. Seitdem dies durchgeführt 
ist, hat das technische Mittelschulwesen feste Normen erhalten, welche auch für die übrigen Bundes- 
staaten bestimmend geworden sind (gegenseitige Anerkennung unter gewissen Voraussetzungen). 
Nach der jetzt herrschenden Auffassung, welche sich wesentlich auf die Bedürfnisse der 
Praxis stützt, werden bei den technischen Unterrichtsanstalten drei Klassen unterschieden :3) 
l. Technische Hochschulen. 
2. Technische Mittelschulen. 
3. Technische Arbeiterschulen. 
Diese Einteilung entspringt dem praktischen Bedürfnis; sie wird sich, je länger und schärfer 
durchgeführt, desto mehr bewähren. 
  
II. Die technischen Hochschulen. 
$ 3. Die technischen Hochschulen haben zumeist 6 Abteilungen: Architektur, Bauingenieur- 
wesen, Maschineningenieurwesen, Elektrotechnik, Chemie und Hüttenkunde und allgemeine 
Wissenschaften; einzelne haben noch besondere Abteilungen (z. B. Charlottenburg und Danzig 
Schiff- und Schiffsmaschinenbau, Aachen Bergbau und Handelswissenschaften). Es bestehen Tech- 
nische Hochschulen in Aachen, Breslau, Charlottenburg, Danzig, Hannover, München, Dresden, Stutt- 
®) Bergakademie Freiberg ist im Jahre 1765 errichtet. 
®) Zu vergl. Abhandl. des Ausschusses f. technisches Unterrichtswesen Bd. I S. 159.
	        
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