Full text: Handbuch der Politik. Zweiter Band. (2)

Alfred Knobloch, Hansabuud, 
Kandidaten der bürgerlichen politischen Parteien fördern, welche nicht nur behaupten, sondern auch die 
Gewähr dafür bieten, dass sie sich auch in ihrer parlamentarischen Tätigkeit für die praktische Durch- 
führung dieser Richtlinien und für den Hansa-Bund mit Entschiedenheit einsetzen werden. 
III. Im einzelnen wird der Hansa-Bund eintreten: 
1. 
19 
Be 
Im Staatsleben: 
a) gegen die Gewährung von nicht durch das Gesamtwohl gebotenen Sondervorteilen oder Vorrechten 
an einzelne Stände oder Gesellschaftsklassen. 
b) für freie Bewegung und Entwicklung von Gewerbe, Handel und Industrie, also gegen unnötige Ein- 
griffe, Verfügungen und Verordnungen von Staats- und Verwaltungsbehörden. 
e) für die praktische Durchführung und ausnahmslose Verwirklichung des (auch für die Stellung des 
erwerbstätigen Bürgertums im Staate entscheidenden) Grundsatzes, dass alle Staatsstellen aus- 
schliesslich mit Rücksicht auf die persönliche Tüchtigkeit und Be- 
fähigung des Bewerbers vergeben werden dürfen. 
Zur Ermöglichung einer allgemeinen Durchführung dieses Satzes würden insbesondere die Stellen 
im auswärtigen Dienste des Reiches besser als bisher zu besolden sein. 
d) für Vereinfachung des Verwaltungsapparates und Verminderung des Schreibwerks in der Reichs-, 
ats- und Kommunal-Verwaltung und in den Staats- und Kommunalbetrieben und für Übertragung 
aller Verfügungen und Eintragungen, welche eine juristische, technische oder staatswissenschaftliche 
höhere Vorbildung nicht mit Notwendigkeit erfordern, an die Gerichtsschreiberei oder Kanzlei; für eine 
weitere Berücksichtigung und raschere Erledigung der aus gewerblichen Kreisen an die Verwaltung 
und Gesetzgebung gestellten berechtigten Forderungen, insbesondere auf dem Gebiete der Hondels- 
politik, der Zoll-, Steuer- und Wasser-Gesetzgebung und der Genehmigung gewerblicher Anlagen; 
für eine umfassendere Beteiligung der kaufmännisch, gewerblich und technisch gebildeten Kreise an 
der Staats-Verwaltung; für eine dem heutigen Wirtschaftsleben ‚angepasste Gestaltung des Unterrichts 
an unseren Volksschulen, gewerblichen und kaufmännischen F\ höheren Lel 
und Universitäten; für eine praktische Ausbildung und Fortbildung unserer Gerichts- und Verwaltungs- 
Beamten. 
e) für eine — auch mit Rücksicht auf die gewerblichen Interessen notwendige — grössere Selbständigkeit 
und Unabhängigkeit der kommunalen Selbstverwaltung, unter angemessener Beschränkung des Auf- 
sichts-, Bestätigungs- und Verfügungsrechts der vorgesetzten Verwaltungsstellen. 
. In der Finanzpolitik: 
a) für die Durchführung des Grundsatzes, dass vor Bewilligung der Staats-Ausgaben die Art der 
Deckungderselben feststehen muss, die nach den sub b—c verzeichneten Grundsätzen zu erfolgen hat 
b) für eine gerechte, also auch eine etwa geringere Leistungsfähigkeit einzelner Erwerbsstände berück- 
sichtigende Verteilung der Reichs- und Staatssteuern sowie der sozialen Lasten und für die Berück- 
sichtigung wirtschaftlicher Notstände, wie Streiks und Boykotts, bei der Einziehung der Steuern der 
gewerblichen Unternehmungen für das laufende Jahr. 
Vor allem aber: 
ce) für eine gerechte Verteilung der direkten Steuern und Lasten unter sämtliche Erwerbsstände und 
unter die Einzelnennach Besitzund Leistungsfähigkeit und für die Einführung sach- 
gemäss auszugestaltender allgemeiner Besitzsteuern, wie einer Erbanfallsteuer, mit denjenigen Vorsichts- 
massregeln, welche gegen eine unbegrenzte Erhöhung und eine die wirtschaftlichen Interessen 
schädigende Art der Einziehung geboten sind, und gegen das Herausgreifen einzelner Steuerobjekte in 
der Absicht oder mit dem Erfolg einseitiger Belastung einzelner Erwerbsgruppen. 
Zwecks gerechter Veranlagung der direkten Steuern für eine von der politischen Verwaltung völlig 
unabhängige Einschützungsbehörde, in welcher alle gewerblichen Kreise, einschliesslich der Land- 
wirtschaft, gleichmässig als mitentscheidende Faktoren vertreten sein müssen. 
. In der Verkehrspolitik: 
a) für die Leitung dieser Politik unter dem alleinigen Gesichtspunkt der Förderung des Verkohrs; alao 
unter Zurückstellung einseitiger fiskalischer Interessen.
	        
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