Full text: Handbuch der Politik. Zweiter Band. (2)

Alfred Knobloch, Hansabund. 67 
b) für eine den Bedürfnissen des Verkehrs entsprechende, durchgreifende und organische Verbesserung 
der bestehenden Verkehrswege, also in erster Linie der Eisenbahnen, der Wasserwege (Kanäle) und 
sonstigen Wasser-Bauten (Tal-Sperren). 
c) für eine den berechtigten gewerblichen Interessen, namentlich den Export-Interessen, entsprechende 
Ermässigung der Fernsprechgebühren, sowie der Post- und Telegraphen-Gebühren im Inland und im 
Verkehr mit dem Ausland, speziell für die Einführung eines internationalen auf einen möglichst niedrigen 
Satz zu bringenden einheitlichen Briefportos (Penny-Portos). 
Yul Date haft 
d) für die Herstellung von E und demnächst einer auf föderativer 
Grundlage beruhenden Reichseisenbahn-Gemeinschaft. 
e) für die Verfolgung einer die Interessen von Gewerbe, Handel und Industrie ebenso wie die der Land- 
wirtschaft berücksichtigenden Eisenbahn-Tarifpolitik. 
f) für die Durchführung eines auch den gewerblichen Interessen voll entsprechenden Kleinbahnnetzes. 
g) für eine den Interessen des Verkehrs entsprechende Vermehrung der Betriebsmittel, Geleise, Stations- 
anlagen und Güterbahn-Anschlüsse. 
In der Handels-, Gewerbe- und Zollpolitik: 
a) für den Abschluss solcher Handelsverträge, die auf einer gerechten Abwägung der gewerblichen und 
der landwirtschaftlichen Interessen beruhen. 
Der Hansa-Bund wird auch bei der Vorbereitung der Handelsverträge und bei der Feststellung des 
Zolltarifs seiner oben (II, 2) bezeichneten allgemeinen Aufgabe nachkommen, zwischen den entgegen- 
stehenden wirtschaftlichen Interessen und Richtungen als ehrlicher Makler zu vermitteln, unter voller 
Wahrung des notwendigen Schutzes jeder nationalen Arbeit, aber unter entschiedener Ablehnung einer 
weiteren Erhöhung der Agrarzöle und des sogenannten ‚‚lückenlosen Zolltarifes.‘ 
Der Hansa-Bund wird eintreten für hygienische und veterinärpolizeiliche Massregeln bei Einfuhr von 
Vieh und Fleisch, jedoch gegen jede missbräuchliche Anwendung solcher Massregeln zu anderen als den 
vom Gesetzgeber gewollten Zwecken 
b) für die Unterlassung aller Massnahmen, welche die Entwickelung unserer Exportindustrie und unseres 
Exporthandels hemmen oder unterbinden, welche letzteren internationale Arbeit mit nationalen Zielen 
verrichten, da sie nach Lage der beutigen Verhältnisse zusammen mit der Landwirtschaft unserem 
starken Bevölkerungszuwachs Nahrung und Beschäftigung zu verschaffen haben und damit die Pro- 
duktionskraft der produzierenden und die Kaufkraft der konsumierenden Bevölkerung, also gleichzeitig 
den inneren Markt, heben und die Absatz-Möglichkeiten auch des Mittelstandes und des Handwerks 
sowie den Gesamt-Wohlstand der Nation vermehren. 
Insbesondere wird der Hansa-Bund wirken für: 
eine energische und sachverständige diplomatische und konsularische Vertretung unserer kaufmänni- 
schen, industriellen und gewerblichen Interessen im Auslan 
eine praktische Ausbildung und Fortbildung der zu dieser Vertretung ausersehenen Beamten und für 
eins den gewerblichen Gesamtinteressen entsprechende richtige Auswahl unserer Wahl-Konsuln im 
Ausland; 
eine dauernde und enge Fühlungnahme der Regierung mit den heimischen Export-Interessenten, welche 
ständig, au-h ohne dass Handelsvertrags-Verhandlungen bevorstehen, über ihre Beobachtungen 
Wünsche und Beschwerden zu berichtenhätten und für periodische Konferenzen unserer Regierungs- 
vertreter mit den Vertretern aller mit uns im Vertragsverhältnis stehenden auswärtigen Staaten 
behufs Besprechung und Beseitigung der bei Ausführung der bestehenden Handelsverträge zutage 
getretenen Zweifel und Schwierigkeiten; endlich für: 
eine internationale Rechts-Ausgleichung auf dem Gebiete des Verkehrs in möglichst weitem Rahmen, 
insbesondere auf dem Gebiete der Wechsel und sonstigen Wertpapiere, sowie des Warenzeichen-, 
Patent- und Gesellschafts-Rechts; 
eine Erweiterung des internationalen Rechtshilfeverfahrens; 
die Aufnahme von Vorschriften über schiedsgerichtliche Erledigung von Zoll-Streitigkeiten in die 
bestehenden und neu abzuschliessenden Handelsverträge und 
die Schaffung eines internationalen Schiedsgerichts für zivilrechtliche Streitigkeiten zwischen Privat- 
personen und ausländischen Staaten.
	        
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