Full text: Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten. Erster Band. 1905. (1)

Das Wünschenswerte ist in dem Auszuge durch die Inhaltsüber— 
schriften der einzelnen Gesetzestitel und ihnen beigefügte Unterabteilungen 
leicht zu finden. 
Erläuterungen sind den einzelnen Paragraphen so gut wie nicht bei— 
gefügt. Der Text des Gerichtsverfassungsgesetzes ist fast durchgängig auch 
für den Vichtjuristen klar und verständlich. 
Die Abänderungen des Gerichtsverfassungsgesetzes durch das Gesetz 
vom 5. Juni 1905 befinden sich im Nachtrage am Schlusse des ersten Bandes.
	        
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