Full text: Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten. Erster Band. 1905. (1)

IV. 
Zusammenstellung 
der für das Verständnis des Strafgesetzbuchs wesentlichen 
Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der Zivilprozeß- 
ordnung, der Wechselordnung und des Handelggesetzbuchs. 
Dorbemerkung. 
Sum Derständnisse des Strafgesetzbuchs ist die Kenntnis des Sivilrechtes 
unentbehrlich. Es ist dringend wünschenswert, daß auch der nicht juristisch 
gebildete Kriminalist und der Laienstrafrichter sich in den BZestimmungen des 
Bürgerlichen Rechts einigermaßen zurecht finden. Es ist im folgenden der 
Dersuch gemacht worden, die für das Strafrecht wesentlichen Dorschriften 
aus dem Bürgerlichen Gesetzbuche, der Sivilprozeßordnung, der Wechselordnung 
und dem handelsgesetzbuche übersichtlich zusammenzustellen. Auf Dollständig- 
keit kann natürlich kein Anspruch erhoben werden, weil ja schließlich jede 
zivilrechtliche Zestimmung einmal strafrechtlich von Zedeutung werden kann. 
Die einzelnen Daragraphen sind, um auch die zivilrechtliche Gesetzestechnik 
anschaulich zu machen, im Wortlaute gebracht und mit in die Augen fallenden 
Inhaltsstichworten versehen. Beigefügt sind kurze Hinweise, für welche Straf- 
bestimmung der Haragraph seine Bedeutung hat. Beim Handelsgesetzbuche 
sind selbstverständlich zugleich die zahlreichen Strafbestimmungen mit aufgeführt. 
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