IV.
Zusammenstellung
der für das Verständnis des Strafgesetzbuchs wesentlichen
Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der Zivilprozeß-
ordnung, der Wechselordnung und des Handelggesetzbuchs.
Dorbemerkung.
Sum Derständnisse des Strafgesetzbuchs ist die Kenntnis des Sivilrechtes
unentbehrlich. Es ist dringend wünschenswert, daß auch der nicht juristisch
gebildete Kriminalist und der Laienstrafrichter sich in den BZestimmungen des
Bürgerlichen Rechts einigermaßen zurecht finden. Es ist im folgenden der
Dersuch gemacht worden, die für das Strafrecht wesentlichen Dorschriften
aus dem Bürgerlichen Gesetzbuche, der Sivilprozeßordnung, der Wechselordnung
und dem handelsgesetzbuche übersichtlich zusammenzustellen. Auf Dollständig-
keit kann natürlich kein Anspruch erhoben werden, weil ja schließlich jede
zivilrechtliche Zestimmung einmal strafrechtlich von Zedeutung werden kann.
Die einzelnen Daragraphen sind, um auch die zivilrechtliche Gesetzestechnik
anschaulich zu machen, im Wortlaute gebracht und mit in die Augen fallenden
Inhaltsstichworten versehen. Beigefügt sind kurze Hinweise, für welche Straf-
bestimmung der Haragraph seine Bedeutung hat. Beim Handelsgesetzbuche
sind selbstverständlich zugleich die zahlreichen Strafbestimmungen mit aufgeführt.
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