Familienrecht. 319
8 1335. Eine Ehe kann von dem Ehegatten angefochten werden, der
zur Eingehung der Ehe widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist.
Verpflichtung zu ehelicher Lebensgemeinschaft.
8 1353. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft
verpflichtet.
Stellt sich das Verlangen eines Ehegatten nach Herstellung der Ge—
meinschaft als Mißbrauch seines Rechtes dar, so ist der andere Ehegatte nicht
verpflichtet, dem Verlangen Folge zu leisten. Das gleiche gilt, wenn der
andere Ehegatte berechtigt ist, auf Scheidung zu klagen.
Ehefrau hat also Beischlaf, soweit er kein Mißbrauch gegenüber ihrer
Gesundheit ist, zu dulden, nicht aber unzüchtige Handlungen (8 1761
Str. G. B.), wie Einführung des Gliedes in ihren Mund, ihren After. Kein
Züchtigungsrecht des Ehemannes.
Entscheidung des Ehemannes.
8 1354. Dem Manne steht die Entscheidung in allen das gemeinschaft—
schaftliche eheliche Leben betreffenden Angelegenheiten zu; er bestimmt ins-
besondere Wohnort und Wohnung.
Die Frau ist nicht verpflichtet, der Entscheidung des Mannes Folge zu
leisten, wenn sich die Entscheidung als Mißbrauch seines Rechtes darstellt.
Sogenannte Schlüsselgewalt der Frau.
§ 1357. Die Frau ist berechtigt, innerhalb ihres häuslichen Wirkungs-
kreises die Geschäfte des Mannes für ihn zu besorgen und ihn zu vertreten.
Rechtsgeschäfte, die sie innerhalb dieses Wirkungskreises vornimmt, gelten als
im Namen des Mannes vorgenommen, wenn nicht aus den Unmständen sich
ein anderes ergibt.
Der Mann kann das Recht der Frau beschränken oder ausschließen.
Stellt sich die Beschränkung oder die Ausschließung als Mißbrauch des Rechtes
des Mannes dar, so kann sie auf Antrag der Frau durch das Vormundschafts-
gericht aufgehoben werden. Dritten gegenüber ist die Beschränkung oder die
Ausschließung nur nach Maßgabe des § 1435 wirksam.
Bewegliche Sachen im Besitze der Eheleute.
§ 1362. Zu gunsten der Gläubiger des Mannes wird vermutet, daß
die im Besitz eines der Ehegatten oder beider Ehegatten befindlichen beweglichen
Sachen dem Manne gehören. Dies gilt insbesondere auch für Inhaberpapiere
und für Orderpapiere, die mit Blankoindossament versehen sind.
Für die ausschließlich zum persönlichen Gebrauche der Frau bestimmten
Sachen, insbesondere für Kleider, Schmucksachen und Arbeitsgeräte, gilt im