Full text: Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten. Erster Band. 1905. (1)

II. Strafprozeßordnung. — Erstes Buch. — 3. Abschnitt. 51 
2. wenn er Ehemann oder Vormund der beschuldigten oder der ver- 
letzten Person ist oder gewesen ist; 
3. wenn er mit dem Beschuldigten oder mit dem Verletzten in gerader 
Linie verwandt, verschwägert oder durch Adoption verbunden, in 
der Seitenlinie bis zum dritten Grade verwandt oder bis zum 
zweiten Grade verschwägert ist, auch wenn die Ehe, durch welche 
die Schwägerschaft begründet ist, nicht mehr besteht; 
4. wenn er in der Sache als Beamter der Staatsanwaltschaft, als 
Polizeibeamter, als Anwalt des Verletzten oder als Verteidiger 
tätig gewesen ist; 
5. wenn er in der Sache als Zeuge oder Sachverständiger ver- 
nommen ist. 
8 23. (Auszug.) Weitere Ausschließungsgründe zufolge Mitwirkung als 
Richter in einem früheren Stadium des Verfahrens. 
Ablehnung. 
§ 24. Ein Richter kann sowohl in den Fällen, in denen er von der 
Ausübung des Richteramts kraft Gesetzes ausgeschlossen ist, als auch wegen 
Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden. 
Wegen Besorgnis der Befangenheit findet die Ablehnung statt, wenn 
ein Grund vorliegt, welcher geeignet ist, Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit 
eines Richters zu rechtfertigen. 
Das Ablehnungsrecht steht der Staatsanwaltschaft, dem Privatkläger 
und dem Beschuldigten zu. Den zur Ablehnung Berechtigten sind auf Ver- 
langen die zur Mitwirkung bei der Entscheidung berufenen Gerichtspersonen 
namhaft zu machen. 
88 25—30 enthalten die Bestimmungen über das Verfahren bei an- 
gebrachtem Ablehnungsgesuch. 
Ablehnung von Schöffen. 
§ 31. Die Bestimmungen dieses Abschnitts finden auf Schöffen und 
Gerichtsschreiber entsprechende Anwendung. 
Die Entscheidung über eine Ausschließung oder Ablehnung von Schöffen 
erfolgt durch den Amtsrichter. Ueber die Ausschließung oder Ablehnung eines 
Gerichtsschreibers entscheidet das Gericht oder der Richter, welchem derselbe 
beigegeben ist. 
§s 32. Die Bestimmungen des § 22 finden auf Geschworene Anwendung. 
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