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machen die Ereignisse. Aber die Wahrheit dieses Wortes ist so augen—
scheinlich, daß dasselbe — als von allgemeiner internationaler Geltung —
wohl getrost auch an die Spitze deutscher Abhandlungen gestellt werden
darf, welche, anknüpfend an Erscheinungen auf dem Bilde, in kurzen Zügen
von den Taten der also Verewigten sowie über die Wechselwirkungen be—
richten wollen, welche zwischen ihnen und den Ereignissen ihrer Zeit
bestanden haben. Es seien diese kurzen geschichtlichen Abrisse unter der Be—
zeichnung Politisch-Geschichtliches hier bei einer jeden Gruppe eingereiht,
während sodann die vorkommenden Momente der Kulturgeschichte berücksichtigt
werden sollen.
Politisch-Geschichtliches.
J.
Nachdem das, in seinem Bestreben, nach Osten sich auszubreiten, gegen
die sorbischen Slaven nicht immer siegreich gewesene Deutschtum unter
Kaiser Heinrich seine Herrschaft jenseits der Elbe bis in die Gegend der
Pulsnitz befestigt hatte, begründete Heinrich Anno 928 im Gebiete der
unterworfenen Daleminzier auf hohem, gegen die Elbe vorspringenden Berges—
rücken an der Einmündung der Misna die Burg Misnia oder Meißen.
Hierdurch war eins der ersten, zum Schutze der neu festgelegten, über die
bisherige hinausgehenden Reichsgrenze oder Mark, notwendigen Bollwerke
geschaffen; wie anderseits durch eben dieses weitere Ausdehnen nach Osten die
bisher bestandenen, nun rückwärts liegenden Markgrafschaften, ihrem Zwecke
nach überflüssig und deshalb allmählich mit der Mark Meißen vereinigt wurden.
Der hier in seinem vorgeschobenen Posten als Reichsfürst eingesetzte,
auf Grenzwacht stehende Markgraf hatte ebensowohl die Aufgabe, die ihm
unterstellten inländischen Grenzbezirke zu verwalten und zu schützen, als auch
die Verpflichtung, nach Möglichkeit jenseits der Grenze Fuß zu fassen und
dementsprechend die Grenze des Reiches hinaus zu schieben. Kaiser Otto der
Große, dem es in Betätigung seiner, sich selbst vorgeschriebenen Aufgabe,
ein christlicher deutscher König zu sein, nicht nur darauf ankam, die
Marken in politischer Beziehung zu erweitern, sondern mit dieser Erweiterung
gleichzeitig das Christentum zu verbreiten, unterstellte das gesamte, bisher
den Slaven abgenommene Land in kirchlicher Beziehung dem Erzbistum
Magdeburg 968. In den drei Markgrafschaften jenes Gebietes, nämlich
Zeitz, Merseburg und Meißen, richtete er die gleichnamigen Bistümer ein.
Dasselbe geschah dann auch im nördlicheren Osten, wo Havelberg und
Brandenburg — das alte slavische Brennaborch — die gleiche Bedeutung
erlangten. Zur Befestigung der Verhältnisse trug unzweifelhaft die Maß-
nahme bei, daß das so wichtige Reichsamt der Markgrafen bald, und zwar
früher als das der Herzöge, innerhalb der Lehensbedingungen, erblich wurde.
Die Inhaber jener Amter waren infolgedessen mehr noch als vielleicht sonst