Full text: Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen. Zweiter Teil. Deutsche, vornehmlich brandenburgisch-preußische Geschichte bis 1815. (2)

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der besagten vorgeblichen reformierten Religion gestört und behelligt werden zu 
dürfen, unter der Bedingung, wie gesagt, keinen Gottesdienst zu veranstalten, 
noch unter dem Vorwande von Gebeten oder von Kultushandlungen der besagten 
Religion, welcher Art sie auch seien, sich zu versammeln, bei den vorher bezeich- 
neten Strafen Leibes und Gutes 
Gegeben zu Fontainebleau im Monat Oktober, im Jahr der Gnade 1685 
und unseres Königtums im 43. Gezeichnet: Ludwig. . 
39. 
Der Große Kurfürst nimmt die Hugenotten auf. 
1685. 
Quelle: Das Potsdamer Edikt vom 8. November 1685.2) 
Fundort: M. Beheim Schwarzbach, Hohenzollernsche Kolonisationen. Leipzig 16874. S. 48—51. 
„Wir Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden usw. thun kund und geben 
männiglichen hiermit zu wissen, nachdem die harten verfolgungen und rigoreusen 
proceduren, womit man eine zeithero in dem Königreich Frankreich wider unsere 
der Evangelisch-Reformirten Religion zugetane Glaubensgenossen verfahren, viel 
Familien veranlasset, ihren stab zu versetzen und aus selbigem Königreich hinweg 
in andere Lande sich zu begeben, daß wir dannenher aus gerechten Mitleiden, 
welches wir mit solchen unseren, wegen des heiligen Evangelii und dessen reiner 
Lehre angefochtenen und bedrengeten Glaubensgenossen billig haben müssen, be- 
wogen werden, vermittelst dieses von uns eigenhändig unterschriebenen Edikts 
denenselben eine sichere und freie retraite in alle unsere Lande und provintzien 
in Gnaden zu offeriren, und ihnen daneben kund zu thun, was für gerechtig- 
keiten, freiheiten und praerogativen?) wir ihnen zu koncediren gnädigst gesonnen 
sein, um dadurch die große noth und trübsal, womit es dem Allerhöchsten nach 
seinem allein weisen unerforschlichen rath gefallen, einen so ansehnlichen theil seiner 
kirche heimzusuchen, auf einige weise zu subleviren und erträglicher zu machen. 
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Damit alle diejenigen, welche sich in unseren Landen niederzulassen resol- 
viren werden, desto mehrer bequemlichkeit haben mögen, um dahin zu ge- 
langen und überzukommen, so haben wir unserem Envoyné extraordinaire bei 
den herren General-Staaten der vereinigten Niederlanden, dem von Diest, und 
unserem Commissario Somswinkel in Amsterdam anbefohlen, allen denen Fran- 
zösischen leuten von der Religion, welche sich bei ihnen angeben werden, schiffe 
und andre nothwendigkeiten zu verschaffen, um sie und die ihrigen aus Holland 
nach Hamburg zu transportiren, allwo unser Hofraht und Resident im Nieder- 
sächsischen Kraise der von Geriken ihnen ferner alle facilität und gute gelegenheits) 
an hand geben wird, deren sie werden benöthigt sein, um an ort und stelle, welche 
sie in unseren Landen zu ihrem etablissement erwählen werden, zu gelangen. 
1) Das Edikt erlangte dadurch große Bedeutung, daß es bei allen späteren Kolonisten- 
ansiedlungen zu Grunde gelegt wurde. 
2) Vorteile. 
2) Fahrgelegenheit.
	        
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