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der besagten vorgeblichen reformierten Religion gestört und behelligt werden zu
dürfen, unter der Bedingung, wie gesagt, keinen Gottesdienst zu veranstalten,
noch unter dem Vorwande von Gebeten oder von Kultushandlungen der besagten
Religion, welcher Art sie auch seien, sich zu versammeln, bei den vorher bezeich-
neten Strafen Leibes und Gutes
Gegeben zu Fontainebleau im Monat Oktober, im Jahr der Gnade 1685
und unseres Königtums im 43. Gezeichnet: Ludwig. .
39.
Der Große Kurfürst nimmt die Hugenotten auf.
1685.
Quelle: Das Potsdamer Edikt vom 8. November 1685.2)
Fundort: M. Beheim Schwarzbach, Hohenzollernsche Kolonisationen. Leipzig 16874. S. 48—51.
„Wir Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden usw. thun kund und geben
männiglichen hiermit zu wissen, nachdem die harten verfolgungen und rigoreusen
proceduren, womit man eine zeithero in dem Königreich Frankreich wider unsere
der Evangelisch-Reformirten Religion zugetane Glaubensgenossen verfahren, viel
Familien veranlasset, ihren stab zu versetzen und aus selbigem Königreich hinweg
in andere Lande sich zu begeben, daß wir dannenher aus gerechten Mitleiden,
welches wir mit solchen unseren, wegen des heiligen Evangelii und dessen reiner
Lehre angefochtenen und bedrengeten Glaubensgenossen billig haben müssen, be-
wogen werden, vermittelst dieses von uns eigenhändig unterschriebenen Edikts
denenselben eine sichere und freie retraite in alle unsere Lande und provintzien
in Gnaden zu offeriren, und ihnen daneben kund zu thun, was für gerechtig-
keiten, freiheiten und praerogativen?) wir ihnen zu koncediren gnädigst gesonnen
sein, um dadurch die große noth und trübsal, womit es dem Allerhöchsten nach
seinem allein weisen unerforschlichen rath gefallen, einen so ansehnlichen theil seiner
kirche heimzusuchen, auf einige weise zu subleviren und erträglicher zu machen.
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Damit alle diejenigen, welche sich in unseren Landen niederzulassen resol-
viren werden, desto mehrer bequemlichkeit haben mögen, um dahin zu ge-
langen und überzukommen, so haben wir unserem Envoyné extraordinaire bei
den herren General-Staaten der vereinigten Niederlanden, dem von Diest, und
unserem Commissario Somswinkel in Amsterdam anbefohlen, allen denen Fran-
zösischen leuten von der Religion, welche sich bei ihnen angeben werden, schiffe
und andre nothwendigkeiten zu verschaffen, um sie und die ihrigen aus Holland
nach Hamburg zu transportiren, allwo unser Hofraht und Resident im Nieder-
sächsischen Kraise der von Geriken ihnen ferner alle facilität und gute gelegenheits)
an hand geben wird, deren sie werden benöthigt sein, um an ort und stelle, welche
sie in unseren Landen zu ihrem etablissement erwählen werden, zu gelangen.
1) Das Edikt erlangte dadurch große Bedeutung, daß es bei allen späteren Kolonisten-
ansiedlungen zu Grunde gelegt wurde.
2) Vorteile.
2) Fahrgelegenheit.