Eröffnung eines Girokontos abhängig gemacht. Die Reichsbank gewinnt
dadurch einen gewissen Überblick über den Geschäftsverkehr und
den Zahlungsmodus des Betreffenden und hat außerdem in dem eisernen
Fonds, den die Girokunden halten müssen, einen Garantiefonds für den
Fall, daß Wechsel nicht honoriert werden und der Diskontant in Zahlungsschwierigkeiten
geraten ist.
Nehmen wir an, dem Emil Schumacher in Berlin wäre vom Reichsbankdirektorium
in Berlin ein Diskontkredit in Höhe von 10000 M eingeräumt
worden mit der Bedingung, daß er bei der Reichsbank ein
Girokonto unterhalte, das jederzeit einen Mindestsaldo von IOooo M aufweisen
müsse. Schumacher erhält ein Konto in den Obligobüchern
der Bank, die in der „Kreditkontrolle“ geführt werden. Name, Wohnung
und Höhe des Diskontkredits werden angegeben.
Schumacher hat einen \echsel von 3000 M auf Posen in Zahlung
erhalten, den er bei der Reichsbank diskontieren will. Er giriert den
Wechsel an die Reichsbankhauptstelle Posen, d. h. an den Ort, an dem
er fällig ist — nicht an das Reichsbankdirektorium Berlin, das den Wechsel
ankauft — und reicht ihn mit einer Nota, auf der der Diskont abgezogen
ist, im Diskontkontor der Reichsbank in Berlin ein. Der Vorsteher
des Kontors nimmt Nota und Wechsel in Empfang und prüft, ob der
Wechselbetrag mit der in der Diskontnota angegebenen Summe übereinstimmt.
Von hier aus gelangt der Wechsel mit der Rechnung in die Kreditkontrolle,
die mit dem Diskontkontor durch ein Schiebefenster in Verbindung
steht. Der Beamte, der das Obligobuch des Konto Schumacher
führt, sieht, daß ein Kredit bis zu 10000 M eingeräumt ist, und
daß Diskontierungen bisher noch nicht erfolgt sind. Er bucht also auf
dem Obligo Schumacher das Datum der Einreichung, Summe und Verfalltag
und gibt dann die Nota mit dem Wechsel und einem Blatt, auf
dem er die Höhe des Obligos vermerkt hat, in das Zimmer der beiden
Dezernenten für das Diskontierungsgeschäft, das räumlich neben der Kreditkontrolle,
in der die Belastungslisten geführt werden, liegt.
Die beiden Direktoren, die das Dezernat für Wechsel-Diskontierungen
haben, zeichnen nun nach Prüfung und auf Grund der Angaben der
Kreditkontrolle die Nota, und geben sie dann ins Diskontkontor zurück.
In zweifelhaften Fällen, wenn eine Kreditüberschreitung stattfindet, schlagen
die Direktoren ihre „Kreditbücher“ auf. Ein solches Kreditbuch besteht
bei jeder selbständigen Bankanstalt für jede selbständige Anstalt,
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