Volltext : Banken und Bankpolitik

Eröffnung  eines  Girokontos  abhängig  gemacht.  Die  Reichsbank  gewinnt
  dadurch  einen  gewissen  Überblick  über  den  Geschäftsverkehr  und
den  Zahlungsmodus  des  Betreffenden  und  hat  außerdem  in  dem  eisernen
Fonds,  den  die  Girokunden  halten  müssen,  einen  Garantiefonds  für  den
Fall,  daß  Wechsel  nicht  honoriert  werden  und  der  Diskontant  in  Zahlungsschwierigkeiten
  geraten  ist.

Nehmen  wir  an,  dem  Emil  Schumacher  in  Berlin  wäre  vom  Reichsbankdirektorium
  in  Berlin  ein  Diskontkredit  in  Höhe  von  10000  M  eingeräumt
  worden  mit  der  Bedingung,  daß  er  bei  der  Reichsbank  ein
Girokonto  unterhalte,  das  jederzeit  einen  Mindestsaldo  von  IOooo  M  aufweisen
  müsse.  Schumacher  erhält  ein  Konto  in  den  Obligobüchern
der  Bank,  die  in  der  „Kreditkontrolle“  geführt  werden.  Name,  Wohnung
  und  Höhe  des  Diskontkredits  werden  angegeben.

Schumacher  hat  einen  \echsel  von  3000  M  auf  Posen  in  Zahlung
erhalten,  den  er  bei  der  Reichsbank  diskontieren  will.  Er  giriert  den
Wechsel  an  die  Reichsbankhauptstelle  Posen,  d.  h.  an  den  Ort,  an  dem
er  fällig  ist  —  nicht  an  das  Reichsbankdirektorium  Berlin,  das  den  Wechsel
ankauft  —  und  reicht  ihn  mit  einer  Nota,  auf  der  der  Diskont  abgezogen
  ist,  im  Diskontkontor  der  Reichsbank  in  Berlin  ein.  Der  Vorsteher
des  Kontors  nimmt  Nota  und  Wechsel  in  Empfang  und  prüft,  ob  der
Wechselbetrag  mit  der  in  der  Diskontnota  angegebenen  Summe  übereinstimmt.


Von  hier  aus  gelangt  der  Wechsel  mit  der  Rechnung  in  die  Kreditkontrolle,
  die  mit  dem  Diskontkontor  durch  ein  Schiebefenster  in  Verbindung
  steht.  Der  Beamte,  der  das  Obligobuch  des  Konto  Schumacher
  führt,  sieht,  daß  ein  Kredit  bis  zu  10000  M  eingeräumt  ist,  und
daß  Diskontierungen  bisher  noch  nicht  erfolgt  sind.  Er  bucht  also  auf
dem  Obligo  Schumacher  das  Datum  der  Einreichung,  Summe  und  Verfalltag
  und  gibt  dann  die  Nota  mit  dem  Wechsel  und  einem  Blatt,  auf
dem  er  die  Höhe  des  Obligos  vermerkt  hat,  in  das  Zimmer  der  beiden
Dezernenten  für  das  Diskontierungsgeschäft,  das  räumlich  neben  der  Kreditkontrolle,
  in  der  die  Belastungslisten  geführt  werden,  liegt.

Die  beiden  Direktoren,  die  das  Dezernat  für  Wechsel-Diskontierungen
haben,  zeichnen  nun  nach  Prüfung  und  auf  Grund  der  Angaben  der
Kreditkontrolle  die  Nota,  und  geben  sie  dann  ins  Diskontkontor  zurück.
In  zweifelhaften  Fällen,  wenn  eine  Kreditüberschreitung  stattfindet,  schlagen
die  Direktoren  ihre  „Kreditbücher“  auf.  Ein  solches  Kreditbuch  besteht
  bei  jeder  selbständigen  Bankanstalt  für  jede  selbständige  Anstalt,

75