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Seine Durchlaucht der Fuͤrst zur Lippe:
Hoͤchst Ihren Regierungs- und Kammer-Präsidenten Wilhelm Arnold Eschenburg,
Ritter des Koͤniglich Hannoͤverischen Guelphen-Ordens,
und
Höchst Ihren Minister-Residenten am Königlich Preußischen Hofe, den Oberst-Lieutenant
und Kammerherrn Otto Wilhelm Karl v. Röder, Ritter des Königlich
Preußischen rothen Adler-Ordens dritter Klasse, Comthur erster Klasse des
Herzoglich Sachsen-Ernestinischen Hausordens, Comthur des Herzoglich Braunschweigischen
Ordens Heinrichs des Löwen, Ritter des Civil-Verdienst-Ordens der
Königlich Bayerischen Krone und Kommandeur des HKöniglich Belgischen Leopold-Ordens,
von welchen Bevollmächtigten, unter dem Vorbehalte der Ratifikation, folgender
Vertrag abgeschlossen worden ist.
Actikel 1.
Seine Durchlaucht der Fürst zur Lippe treten mit Ihren Landen, unbeschadet
Ihrer landesherrlichen- Hoheitsrechte, dem Zollspsteme des Königreichs Preußen und
der mit diesem zu einem Zollvereine verbundenen Staaten bei.
Artikel 2.
In Folge dieses Beitritts werden Seine Durchlaucht der Fürst zur Lippe, mit
Aufhebung der gegenwärtig in ihren Landen über Eingangs-, Ausgangs= und Durchgangs-Abgaben
und deren Verwaltung bestehenden Geseße und Einrichtungen, daselbst
die Verwaltung der Eingangs-, Ausgangs= und Durchgangs-Abgaben in Uebereinstimmung
mit den desfallsigen Gesehen, Tarifen, Verordnungen und sonstigen administratioen
Bestimmungen, wie solche in Preußen dermalen bestehen, eintreten, und
zu diesem Zwecke die erforderlichen Gesehze, Tarife und Verordnungen publiziren,
sonstige Verfügungen aber, nach denen die Unterthanen oder Steuerpflichtigen sich
zu richten haben, durch ihre Regierung zur öffentlichen Kenntniß bringen lassen.
Artikel 5.
Etwanige künftige Abänderungen der im vorstehenden Artikel gedachten, in Preu-Ken
bestehenden gesehlichen Bestimmungen oder neue derartige Bestimmungen, welche