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fähigkeit, sowie das Vorhandensein der erforderlichen
Majorität endgültig zu konstatieren, auf gemeinem kon-
stitutionellem Gewohnheitsrecht beruht“'), das _still-
schweigende Vorhandensein einer Bestimmung gleichen
Sinnes zu folgern sein. Ferner ist zu berücksichtigen,
dass der Kaiser ein durch die Reichsverfassung, nicht
durch die Geschäftsordnungen geschaffenes Organ ist.
Es liegt also schon aus diesem Grunde die Vermutung
nahe, dass der Kaiser nur die verfassungsmässigen
Bestimmungen über das Zustandekommen der Gesetze zu
berücksichtigen haben wird, nicht aber Bestimmungen,
die erst auf Grund der Verfassung erlassen sind, also mit
der Verfassung überhaupt nur mittelbar zusammen-
hängen‘). — Schliesslich sei auf die unhaltbaren Folgen
hingewiesen, welche die Annahme, der Kaiser habe vor
der Ausfertigung auch die interna corporis nachzuprüfen,
in letzter Linie nach sich ziehen würde, bezw. in einzelnen
Fällen nach sich ziehen könnte. Angenommen z. B., es
erklärt eine Anzahl Abgeordneter, sie haben, entgegen
der Annahme des Präsidiums des Reichstages, gar nicht
für das Gesetz gestimmt, sondern sich der Abstimmung
enthalten oder gar gegen das Gesetz gestimmt, sodass
die Majorität für den Entwurf gar nicht erreicht sei, re
vera also ein Reichstagsbeschluss in dem vom Präsidium
behaupteten Sinne gar nicht bestehe, so wäre, wenn der
Kaiser die interna corporis zu prüfen hätte, es zweifellos
Sache des Kaisers — gegebenen Falls durch Zeugenver-
nehmungen — festzustellen, ob diese Angaben der be-
treffenden Abgeordneten den Tatsachen entsprechen oder
nicht. Die Undurchführbarkeit solcher Feststellungen liegt
auf der Hand und in der Tat dürfte diese „der innere
Grund des bezeichneten Gewohnheitsrechtes“ sein’), dem-
zufolge, wie gesagt, das Vorhandensein der „Majorität“
durch die betreffende Versammlung „endgültig“ zu kon-
statieren ist.
I) s. auch Schulze, Deutsch. St. Bd. I. S. 565.
2) Etwa ergehende gesetzliche Bestimmungen dürften aller-
dings wohl den verfassungsmässigen gleichzuachten sein.
3) Brie a. a. O. Anm. 194.