Full text: Die Hohenzollern und ihr Werk.

154 Die neuen Erwerbungen und der 30jährige Krieg. 
und Joachim Ernst wurden so die Begründer der jüngeren fränkischen Linien 
in Ansbach und Bayrenth. 
Zugleich war durch den Tod Georg Friedrichs auch die Kuratel über 
Preußen freigeworden und mußte nun vom Kurfürsten erworben werden, 
wenn Preußen nicht verloren gehen sollte; damit verband sich das Interesse 
an der Nachfolge in Jülich, die ja an der preußischen Heirat Johann Sigis- 
munds hing. Der in den preußischen Dingen wohlbewanderte Rat Georg 
Friedrichs, Christoph von Waldenfels, ein Edelmann von fränkischer Herkunft, 
trat in den Dienst Joachim Friedrichs als Geheimer Rat, und ebenso der Führer 
der cleve-märkischen Stände, Ottheinrich von Bylandt, Freiherr von Rheidt, 
der Vertrauensmann Georg Friedrichs und der Herzogin Marie Eleonore von 
Preußen. Überhaupt wurde die Zahl der Räte verstärkt und eine neue Ordnung 
für die Geschäftsbehandlung begründet. Einzelne Geheime Räte hatte Joachim 
Friedrich schon seit seinem Regierungsantritt bestellt; es war ein Zeichen dafür, 
daß die Geschäfte, namentlich in den auswärtigen Angelegenheiten, an Umfang 
und Bedentung zugenommen hatten. Mit augdrücklicher Berufung auf die 
Schwierigkeit und Wichtigkeit dieser Angelegenheiten wurde nun durch Erlaß vom 
23. Dezember 1604 der Geheime Rat begründet, ein Kollegium von 9 Geheimen 
Räten unter dem Vorsitz des Oberkämmerers Graf Schlick, dem als Stellvertreter 
der Obermarschall von Bylandt zur Seite gesetzt wurde; hier sollte in den festen 
Formen einer geregelten Geschäftsordnung Rat gepflogen werden, wobei zwar 
die auswärtigen Geschäfte an erster Stelle standen, aber auch die Leitung und 
Aufsicht der inneren Verwaltung mit in den Wirkungskreis der Räte ein- 
geschlossen war — natürlich in der Weise, daß der Kurfürst selbst sich alle wichtigen 
Entscheidungen vorbehielt. Damit waren der alten Ratstube die wenigen Ge- 
schäfte der auswärtigen Politik und der inneren Verwaltung, die sie anfänglich 
gehabt hatte, die aber wohl schon längst mehr von einzelnen Räten in besonderen 
Vorträgen beim Kurfürsten als in voller Ratsversammlung besorgt worden 
waren, endgültig abgenommen, so daß sie nun als ein reiner Gerichtshof, als 
kurfürstliches Kammergericht erschien — eine Wendung, die schon dadurch vor- 
bereitet worden war, daß bald nach dem Regierungsantritt Jvachim Friedrichs 
ein besonderer Vizekanzler zur Leitung der Rechtspflege bestellt wurde. Als 
dritte Hofbehörde — abgesehen von dem Konsistorinm — stand neben dem 
Geheimen Rat und dem Kammergericht noch die Amtskammer, der die Ver- 
waltung der Domänen= und Regalgefälle oblag. Diese drei Behörden traten 
nun deutlich gesondert auseinander; da aber eine Anzahl von Mitgliedern dem 
Geheimen Rat und den beiden anderen Kollegien gemeinsam waren, so wurden 
die Sitzungstage für den Geheimen Rat auf Dienstag und Donnerstag fest- 
gesetzt, während Montags, Mittwochs und Freitags nach wie vor die Verhöre 
im Kammergericht stattfanden. 
In Brandenburg hatte sich damit ein Vorgang in der Behäördeugeschichte 
vollzogen, der in den meisten dentschen und außerdeutschen Staaten schon früher 
zu beobachten ist. „Nach dem Beispiel anderer wohlbestellter Politien und 
Regimenter“ ist, wie die Stiftungsurkunde es ausdrückt, der Geheime Rat in 
Brandenburg eingerichtet worden. Man dachte dabei wohl namentlich an 
Sachsen und an den kaiserlichen Hof; aber auch in anderen deutschen Territorial= 
staaten und auch in den großen westlichen Reichen Frankreich, England und