Der Verfassungskonflikt auf dem Höhepunkt 1863. 585
Von dieser Haltung zeugt auch die Thronrede, mit der am 14. Januar 1863
die neue Session des Landtages eröffnet wurde. Schon die Adreßdebatte ließ die
Erregung erkennen, die bei der Opposition herrschte. Der maßvolle Entwurf,
den Georg von Vincke namens der Altliberalen einbrachte, wurde von dem viel
schärferen beiseite gedrängt, den Virchow im Namen der fortschrittlichen Partei
entworfen hatte und in dem das Ministerium geradezu des Verfassungsbruchs
beschuldigt wurde; und obwohl Bismarck seinen staatsrechtlichen Standpunkt im
Sinne der Lückentheorie auf das eindringlichste darlegte, wurde diese Adresse
doch mit überwältigender Mehrheit angenommen und zugleich der Beschluß ge-
faßt, sie dem König durch eine Deputation zu überreichen. Aber der König lehnte
den Empfang der Deputation ab und antwortete auf die ihm zugesandte Adresse
mit ernsten und nachdrücklichen Worten, die keinen Zweifel darüber ließen, daß
er fest und ohne Wanken auf der Seite der Minister stand und trotz seines Be-
dauerns über das Unregelmäßige der budgetlosen Regierung, trotz des dringenden
Wunsches, eine Verständigung herbeizuführen, nicht im entferntesten daran dachte,
die Rechte der Krone preiszugeben. Noch schärfer trat der Gegensatz des Ab-
geordnetenhauses zu dem Ministerium bei einer Interpellation über die Be-
ziehungen Preußens zu Rußland in der polnischen Krisis hervor; Bismarck
verweigerte ihre Beantwortung, das Haus aber faßte nach dreitägiger Debatte
den Beschluß, die Regierung zur Bewahrung einer strikten Neutralität aufzu-
fordern, weil man fürchtete, daß Preußen durch die Politik der Regierung in
einen Krieg mit den Westmächten geraten könnte.
Zu ersprießlicher parlamentarischer Arbeit war die Erregung viel zu groß.
Das Wehrgesetz, das die Regierung vorgelegt hatte und das an den alten Grund-
lagen festhielt, hatte von vornherein keine Aussicht auf Annahme; die Kosten
für die militärische Reorganisation wurden sogleich gestrichen, ebenso alle ge-
heimen Fonds. Regierung und Volksvertretung reizten einander abwechselnd
durch die Aufstellung übertriebener Forderungen. Die Regierung verlangte,
daß den Beamten, die Abgeordnetenmandate angenommen hatten, die Kosten der
Stellvertretung auferlegt werden sollten; man wollte damit namentlich die zahl-
reichen fortschrittlichen Kreisrichter treffen, denen man sonst nicht viel anhaben
konnte. Die Fortschrittspartei wollte die Minister kraft ihrer Verantwortlichkeit
persönlich haftbar machen für die unbewilligten Ausgaben; sie legte dem Hause
einen Gesetzentwurf über die Verantwortlichkeit der Minister vor, der von Bis-
marck zurückgewiesen wurde, weil er bei der Lage der Diunge einem Richter-
kollegium die Entscheidung über die Machtverteilung zwischen Krone und Land-
tag anheimgestellt haben würde. Der Kampf ums Recht wurde immer mehr zu
einem Machtkampf; es kam zu heftigen Zusammenstößen der Minister mit den
Präsidenten des Hauses, die ihre Disziplinargewalt auch den Regierungsvertretern
gegenüber zu handhaben versuchten. Schon Bismarck hatte einmal, bei der
Polendebatte, nachdrücklich erklärt, die Disziplinargewalt des Präsidenten ende
am Ministertisch. Dieselbe Auffassung vertrat Roon in der Sitzung vom 11. Mai,
als ihn der Vizepräsident von Bockum-Dolffs wegen eines scharfen Ausdrucks zu
unterbrechen versuchte. Roon protestierte nachdrücklichst dagegen und wiederholte
den Grundsatz, daß die Disziplinargewalt des Präsidenten sich nicht auf die
Minister erstrecke. Darüber entstand ein gewaltiger Lärm; die Sitzung mußte
unterbrochen werden. Die Minister verlangten vom Präsidium eine Erklärung