Deutschland und das Weltstaatensystem 21
Eindrucks, den seine ungewöhnlichen Leistungen und Erfolge und na-
mentlich auch die geniale Persönlichkeit seines großen Staatsmanns ge-
macht hatten; ein wirkliches Abergewicht, das die Interessen der anderen
Mächte bedroht hätte, war nicht damit verbunden.
Das europäische Staatensystem beruht von jeher auf dem Grund-
satz, daß die Staaten, aus denen es zusammengesetzt ist, sich gegenseitig
in ihrer vollkommenen Unabhängigkeit und Selbständigkeit anerkennen,
und daß einc Auslese von ihnen, früher fünf, seit dem Zutritt Italiens
sechs Mächte, in einer Art von Gleichgewicht untereinander stehen, so
daß keinc von ihnen einc ausschließliche oder überragende Gewalt aus-
zuüben vermag.
Dieses System gleichberechtigter, einander gegenseitig respektieren-
der Großmächte, diese ganze völkerrechtliche Gemeinschaft überhaupt,
auf der die gesamte europäische Kultur der letzten vier Jahrhunderte be-
ruht, ist etwas Acucs in der Geschichte der Menschheit und hat sich erst
in der Zeit vom sechzehnten bis zum neunzehnten Jahrhundert heraus-
gebildet. Weder die Geschichte des Altertums noch die der großen
orientalischen Reiche kennt ein solches Prinzip der Gleichberechtigung
und der gegenseitigen Anerkennung der Milächte in einer völkerrecht-
lichen Gemeinschaft. Es ist hervorgegangen aus der Religions= und
Kulturgemeinschaft des christlichen Abendlandes, nachdem die Plänc
einer kaiserlichen und einer päpstlichen Universalmonarchic gescheitert
waren; aber es hat sich nicht wie von selbst, in friedlicher Harmonie
herausgebildet, sondern es ist das Ergebnis fortgesetzter Rivalitäts-
kämpfce, bei denen die imperialistische Jdec des Mittelalters als Motor
der Bewegung fortgewirkt hat. Der große Kampf zwischen der Tendenz
zur Universalmonarchic und der Idee der Autonomic der Bölker ist es,
der das curopäische Gleichgewichtssystem geschaffen hat. Es ist immer
ein sehr labiles Gleichgewicht gewesen, das dadurch hergestellt worden
ist, aber seinc vielfachen Störungen haben nie zum. dauernden Aber-
gewicht ciner einzelnen Macht geführt. Allerdings beschränkte sich
dieses Verhältnis bisher auf Europa im eigentlichen Sinnc. Die ko-
loniale Welt samt den Handels= und Schiffahrtsinteressen war davon
ausgeschlossen. Auf diesem Gebiete hatte England, das maritime
Außenglied des europäischen Systems, im Laufe des achtzehnten Jahr-
hunderts die fast ausschließliche Alleinherrschaft gewonnen; aber dieser
Umstand, der als eine unerwünschte Begleiterscheinung des großen
Staatenbildungsprozesses seit dem sechzehnten Jahrhundert hervorge-
treten war, wurde so lange noch nicht allgemein und lebhaft als eine
Störung oder Bedrohung des Gleichgewichtssystems empfunden, als