Bekanntmachung.
Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet in Kriegszustand erklärt. Die hierzu von mir,
als pbersten Milltärbefehlshaber für Berlin und die Provinz Brandenburg gegebenen Ausführungs-
bestimmungen habe ich bereits bekanntgemacht.
Diese Maßregeln sind nur allein deshalb erforderlich, um die rasche und gleschmäßige Durchführung
der Mobilmachung zu gewährleisten.
Die Vaterlandsliebe, die die Bürgerschaft Berlins und die Märker von jeher ausgezeichnet hat
und die patriotische Begeisterung, die sich in diesen ernsten Tagen gezeigt hat, geben die sichere
Gewähr, daß niemand in den schweren Zeiten, denen wir entgegengehen, es an vaterländischer Gesiunung
wird fehlen lassen.
Die Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches erfordert aber einheitliche und zielbewußte
Leitung der gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die Erklärung des Kriegszustandes die Gesetze
verschärft werden, so wird dadurch doch niemand, der das Gesetz beachtet und den Anordnungen der
Behörden Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt.
Ich werde im übrigen von meiner Vollmacht, die bestehenden Gesetzesbestimmungen zu verschärfen,
nur insoweit Gebrauch machen, als das Wohl und die Sicherheit des Vaterlandes es gebieterisch erheischen.
Daß die Bevölkerung Berlins und der Provinz Brandenburg mit allen Kräften freudig und
rückhaltlos die Militär= und Zivilbehörden unterstützen wird, dessen bin ich gewiß. Jedermann kann
dadurch an seiner Stelle dazu beitragen, daß der Armee die Erfüllung ihrer hohen vaterländischen
Pflichten erleichtert wird. Dann wird das Heer auch seinen alten Waffeuruhm aufrechterhalten und
mehren und mit Ehren bestehen vor den Augen des Kaisers und des deutschen Volkes.
Berlin.
Ver Oberbesehlshaber in den Marken.
(L. S.) von Kessel, Generaloberst.
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P#ruck von Nauck & Harkmam, Verlia C. Kurstr. 49.