Full text: Die historischen Dokumente aus Deutschlands Eisernem Jahr 1914 bis 1915.

  
  
Bekanntmachung 
  
  
Gädliher Verkauf 
Heischünnerwaren. 
  
  
  
In den nachstehend aufgeführten Markthallen findet ein städtischer Verkauf von 
Dauerfleischwaren statt: 
Zentralmarkthalle 1 Aeue Friedrichstr. 27, 
Markthalle II Friedrichstraße 18, 
„ V Magßdeburger Platz, 
„ VI Ackerstraße 23-26, 
„ VII Dreödener Straße 27, 
  
Markthalle VIII Andreasstraße 56, 
„ I Pücklerstraße 34, 
„ 1 Arminiusplat, 
„ I Marheinekeplatz, 
„ IIV Schönwalder Straße 19, 
Die Verkaufsstellen sind durch rote Anschläge kenntlich gemacht. 
Der Preis beträgt: 
für Hinterschinken mit Knochen (halbe oder ganze Schinken) 1.50 M. pro Pfund 
für Speck, fsett oder mager, auch Schinkenspeck 
(in Mengen von 1-5 Pfund 
. 1. 30 M. pro Pfund 
für TSchmalz (nur in Mengen von 1 Pfundd I.40 M. pro Pfund 
Der Verkauf findet nur gegen Vorzeigung von Berechtigungskarten statt, die in den 
zuständigen stadtischen Brotkommissionen erhöltlich find. 
Berlin, den 31. März 1915. 
  
Magistrat 
der Königlichen Haupt= und Residenzstadt. 
  
Ê . a 
Wermutk.
	        
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